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Kind schrieb Test im Freien: Wiener Anwalt ortet "Fehlverhalten"

Der Fall eines Voitsberger Volksschülers, der in der Vorwoche einen Test im Freien vor der Klasse geschrieben hat, beschäftigt nach wie vor die Bildungsdirektion Steiermark, aber mittlerweile auch eine Wiener Anwaltskanzlei.

Ein Wiener Kinderschutzverein lässt den Vorfall hinsichtlich Verletzung der Aufsichtspflicht prüfen, in der Bildungsdirektion hat indessen eine interne Kommission weitere Schritte diskutiert. Für Dienstag war zudem eine Demo vor der Schule zu erwarten.

Vonseiten der Bildungsdirektion Steiermark wurde nach dem Dienstgespräch mit der Schulleiterin und der Klassenlehrerin "keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten" der Direktorin und Klassenlehrerin festgestellt. Allerdings wurde bereits in der Vorwoche festgehalten, dass die Vorgangsweise, den Test im Freien vor dem Klassenzimmer schreiben zu lassen, "sehr unglücklich gewählt" worden sei.

"Krasses Fehlverhalten"

Damit will sich das "Wiener Bündnis Kinderschutz" laut Medienmeldungen offenbar nicht zufriedengeben - zumindest der Direktorin wird Fehlverhalten vorgeworfen: "Wenn es ein Befreiungsattest gibt, dann ist es von der Schulleitung zu akzeptieren, um den Rest kann sich die Ärztekammer oder die Polizei kümmern", konstatierte der Wiener Anwalt Nikolaus Rast im Gespräch mit der APA. Für den Schüler habe somit Aufsichtspflicht bestanden, die auch nicht von den - ebenfalls anwesenden - Eltern übernommen werden habe können. Die Aufsichtspflicht bestätige sich umso mehr, als der Test dann ja tatsächlich absolviert worden sei, sagte Rast.

"Hier wird von der Bildungsdirektion krasses Fehlverhalten der Schulleiterin kaschiert", sagte der Anwalt, der zugleich einräumte, dass er "mit der Prüfung des Aktes nur im Ansatz fertig" und die bisherigen Informationen "sehr einseitig" seien. Nun werde geprüft, "ob das rechtlich eine Thematik darstellt. Ich hätte dazu gerne die zweite Seite gehört", erklärte der Anwalt, der laut eigenen Angaben aber noch nicht bei der Bildungsdirektion nachgefragt hat: "Ich habe es bis jetzt noch nicht probiert, es wäre schön, wenn sie sich bei mir melden", wie Rast formulierte.

"Bündnis Kinderschutz Österreich"

Das "Bündnis Kinderschutz Österreich" wurde im Vorjahr nach deutschem Vorbild gegründet und setzt sich für die Rechte von Kindern ein. "Damit identifiziere ich mich", sagte Rast. Obmann des gemeinnützigen Vereins, der u.a. etliche Boxer und andere Sportler zu seinen Unterstützern zählt, ist der Wiener Gastronom Roberto d'Atri. Letzterer hat wiederum ein "Private Gym" ins Leben gerufen, in dem in Kooperation mit dem Bündnis Kinder die Möglichkeit haben, ein "Training zu absolvieren, das sie sowohl körperlich, aber auch mental aufbaut", wie der Homepage zu entnehmen ist.

Der neunjährige Schüler hatte den etwa 15 Minuten dauernden Test vor dem Fenster sitzend auf einem Stuhl geschrieben, parallel zu seinen Klassenkameraden. Das hatte zu Beginn der Vorwoche für Wirbel in sozialen Medien gesorgt. An den folgenden Tagen gab es zahlreiche Hasspostings und auch wütende Emails an die Direktorin. Für den Dienstag wurde im Internet eine morgendliche Demonstration vor der Volksschule angekündigt.

Demonstration beantragt

Laut der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg wurde eine Demo mit 30 bis 50 Teilnehmern ab 7.00 Uhr in der Früh beantragt. Damit die Kinder so wenig wie möglich von der Demonstration gestört werden, werde eine Absperrung des Schulgeländes in einer Entfernung von rund 50 bis 70 Metern errichtet werden, hieß es vonseiten der BH Voitsberg. Die Bildungsdirektion appellierte nach einem Treffen der Internen Kommission im Vorfeld an die Demonstranten, "sich rücksichtsvoll zu verhalten". Ein konfrontatives Austragen und Zurschaustellen von Meinungsverschiedenheiten vor dem Schulareal sei demnach nicht die geeignete Form, um mit der Schulgemeinschaft in Dialog zu treten, hieß es in einer Aussendung am Montagnachmittag. Ebenfalls am Dienstag will die steirische FPÖ die Sache in der Landtagssitzung in einer Befragung von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) thematisieren.

Der Bub, der den Test angeblich unbedingt absolvieren wollte, wurde am Testtag auch von einem Elternteil begleitet. Der Vater hatte der Prüfungssituation laut Bildungsdirektion zugestimmt, eine Verpflichtung zur Teilnahme am Test habe es nicht gegeben, vielmehr hätten die Erziehungsberechtigten darauf beharrt, teilte die Bildungsdirektion in der Vorwoche mit. Am Montag traf sich die interne Kommission aus Mitgliedern der Direktionsführung, des Schulqualitätsmanagements, der Schulpsychologie sowie Juristen.

Einen ähnlichen Fall soll es laut Medienberichten vom Wochenende im vergangenen Sommer an einer Schule im niederösterreichischen Bezirk Neunkirchen gegeben haben. Es sei jedoch in der warmen Jahreszeit eine übliche Vorgangsweise gewesen, den Unterricht, und damit auch Tests, nach Möglichkeit ins Freie zu verlagern, hatte die NÖ-Schulbehörde betont.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Fall eines Voitsberger Volksschülers, der in der Vorwoche einen Test im Freien vor der Klasse geschrieben hat, beschäftigt nach wie vor die Bildungsdirektion Steiermark, aber mittlerweile auch eine Wiener Anwaltskanzlei.
  • Ein Wiener Kinderschutzverein lässt den Vorfall hinsichtlich Verletzung der Aufsichtspflicht prüfen, in der Bildungsdirektion hat indessen eine interne Kommission weitere Schritte diskutiert. Für Dienstag war zudem eine Demo vor der Schule zu erwarten.
  • Vonseiten der Bildungsdirektion Steiermark wurde nach dem Dienstgespräch mit der Schulleiterin und der Klassenlehrerin "keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten" der Direktorin und Klassenlehrerin festgestellt.
  • Allerdings wurde bereits in der Vorwoche festgehalten, dass die Vorgangsweise, den Test im Freien vor dem Klassenzimmer schreiben zu lassen, "sehr unglücklich gewählt" worden sei.
  • Damit will sich das "Wiener Bündnis Kinderschutz" laut Medienmeldungen offenbar nicht zufriedengeben - zumindest der Direktorin wird Fehlverhalten vorgeworfen.
  • Wenn es ein Befreiungsattest gibt, dann ist es von der Schulleitung zu akzeptieren, um den Rest kann sich die Ärztekammer oder die Polizei kümmern", konstatierte der Wiener Anwalt Nikolaus Rast im Gespräch mit der APA.