Siebenjährige schwer verletzt
Hundeattacke auf Kind: Fünf Monate bedingt und Geldstrafe
Der Verurteilte hatte den Hund im Vorfeld der Attacke seiner zehnjährigen Tochter überlassen. Diese hatte mit dem Rottweiler Abrichte-Übungen im Garten durchgeführt, als die siebenjährige Nachbarstochter, die das Tier kannte, vorbeiging. Der Rottweiler visierte plötzlich den Pelzkragen ihrer Jacke an und biss das Mädchen in die Schulter, den Oberarm und den Unterschenkel, hieß es im Polizeibericht.
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Die Zehnjährige schrie den Hund an, weil sie hoffte, ihn so verjagen zu können. Allerdings ohne Erfolg, da auch sie gebissen wurde. Sie erlitt leichte Verletzungen. Die Siebenjährige wurde schwer verletzt ins Spital geflogen.
"Glück, dass das Kind überlebt hat"
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Hund bereits in der Vergangenheit einmal zugebissen hatte. Dass man einer Zehnjährigen ein solches Tier nicht anvertrauen könne, "das sagt einem der Hausverstand". Es sei Glück, dass nicht noch mehr passiert sei und das Kind das überlebt habe. Er forderte daher "nicht nur spezial-, sondern auch generalpräventiv ein klares Signal". Mit einer gänzlich bedingten Strafe werde man nicht das Auslangen finden, befand er.
Der unbescholtene 56-Jährige zeigte sich geständig. Dennoch verteidigte er den mittlerweile eingeschläferten Hund: Als dieser das erste Mal - bei der Vorbesitzerin - gebissen habe, sei das "auch nicht bösartig" gewesen. Er habe das Tier von einer Frau übernommen, die aus persönlichen Gründen keine Zeit mehr gehabt habe.
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"Meine Tochter und der Hund haben sich vom ersten Tag an gut verstanden. Er hat gefolgt, er hat gehorcht, er war auf sie fixiert." Zudem sei seine Tochter für ihr Alter sehr groß und kräftig. Den Vorfall, wegen dem er nun vor Gericht sitzt, habe er aber nicht gesehen, räumte er ein.
"So ein Hund ist mehr oder weniger eine Waffe"
Das Verhältnis zwischen den beiden Nachbarsfamilien ist offenbar nach wie vor gut. Privatbeteiligtenansprüche gab es nicht, das Gericht verzichtete darauf, Zeugen zu hören. Der Staatsanwalt will dennoch, dass einmal in der Bevölkerung ankomme: "So ein Hund ist mehr oder weniger eine Waffe", den könne man nicht einfach einer Zehnjährigen überlassen, "auch wenn sie zwei Meter groß ist". Der Angeklagte bedauerte den Vorfall und beteuerte, er würde einen Hund nicht mehr einem Kind überlassen. Er habe aus der Sache gelernt.
Der 56-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze a 4 Euro) verurteilt. Mildernd waren die Unbescholtenheit und der ordentliche Lebenswandel, erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen.
Strengeres Gesetz nach tödlicher Hundeattacke
Der Fall hatte in Oberösterreich auch deshalb für Aufregung gesorgt, weil im Oktober 2023 in Naarn eine Joggerin von Hunden totgebissen worden ist. Als Konsequenz aus diesem Fall bekam das Bundesland ein strengeres Hundehaltegesetz. Nun werden sechs Rassen - der Rottweiler ist nicht darunter - und Hunde ab gewisser Größe als potenziell gefährlich eingestuft. Ihre Halter müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen.
Zudem erhielten die Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden. Ein gemeindeübergreifendes Hunderegister ermöglicht außerdem eine Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde.
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Zusammenfassung
- Am Neujahrstag wurde eine Sechsjährige in Kirchberg ob der Donau (Bezirk Rohrbach) vom Rottweiler ihres Nachbarn angefallen und schwer verletzt worden.
- Der Hundehalter ist am Mittwoch rechtskräftig zu fünf Monaten bedingt und 960 Euro unbedingter Geldstrafe wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden.
- Der Staatsanwalt betonte die Verantwortung von Hundehaltern und forderte eine klare Botschaft an die Öffentlichkeit.
- Der Hundehalter zeigte sich geständig und versprach, künftig verantwortungsvoller zu handeln.