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Haftreduktion für Mutter im Drama um totes Baby auf 13 Jahre

Weil sie es zuließ, dass ihr Lebensgefährte die gemeinsame, wenige Wochen alte Tochter mehrfach heftig schüttelte, bis das Baby am Ende tödliche Verletzungen erlitt, ist eine 23-Jährige Wienerin im vergangenen Jänner wegen Mordes durch Unterlassung zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Am Freitag gab das Oberlandesgericht (OLG) einer dagegen eingebrachten Berufung insoweit Folge, als die Strafe um ein Jahr reduziert wurde. Die Frau muss 13 Jahre ins Gefängnis.

Der Berufungssenat habe ihrer Mandantin "eine Art Hörigkeit" ihrem damaligen Partner gegenüber zugebilligt, sagte Verteidigerin Astrid Wagner nach der Verhandlung. "Sie macht jetzt eine Therapie", wusste die Anwältin. Der Vater des Kindes hatte wegen Mordes 17 Jahre Haft erhalten und war zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er hatte das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet.

Das elf Wochen alte Baby war am 12. Juni 2021 auf der Intensivstation eines Wiener Spitals an einer traumabedingten Sauerstoffunterversorgung des Hirns gestorben. Die Wachstumsfuge war eingerissen, die Hirnverletzungen waren irreparabel. Wie sich bei der Obduktion zeigte, war ein jeweils fünf bis zehn Sekunden langes, zehn bis 30-maliges Schütteln kausal für den Todeseintritt.

Der 32-jährige Vater gab vor Gericht zu, er habe nach der Geburt der Tochter diese drei Mal geschüttelt, weil sie weinte und er sie beruhigen habe wollen. Beim dritten Mal - am 4. Juni 2021 - sei er heftiger als die beiden vorangegangenen Male vorgegangen: "Deshalb wird's wahrscheinlich auch so rausgekommen sein, dass sie Schäden erlitten hat."

Die 23-jährige Mutter hatte dem nunmehr rechtskräftigen Urteil zufolge weggeschaut, obwohl sie das Schütteln mitbekam. Die Frau hatte das vor Gericht bestritten, war allerdings von ihrem Lebensgefährten belastet worden. Und außerdem berichtete der psychiatrische Sachverständige in der Schwurverhandlung, die 23-Jährige hätte ihm bei der Begutachtung gezeigt, wie der Vater das Baby geschüttelt habe.

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  • Am Freitag gab das Oberlandesgericht (OLG) einer dagegen eingebrachten Berufung insoweit Folge, als die Strafe um ein Jahr reduziert wurde.