Haft für Kärntner Landwirt nach Schächtung von Tieren
Alle drei Angeklagten bekannten sich vor Richterin Lisa Kuschinsky umfassend geständig. Am ersten Verhandlungstag im vergangenen Oktober hatte das zumindest beim Hauptangeklagten noch anders geklungen. Da hatte er vehement bestritten, dass er Tiere ohne Betäubung ausbluten habe lassen. Bei einer Kontrolle am Hof des Mannes waren acht auf diese Weise zu Tode gekommene Tiere gefunden worden - außerdem noch 1.500 Kilogramm Schlachtabfälle. Laut Gutachten waren das die Überreste von mindestens 100 Tieren. Die Erklärung des Mannes hatte zu Prozessbeginn gelautet, dass er "muslimischen Ausländern" Tiere überlassen habe, diese hätten lediglich die Schlachtabfälle zurückgebracht.
Vor Gericht verhandelt wurde außerdem eine völlig außer Kontrolle geratene Überprüfung durch eine Amtstierärztin am Hof des Angeklagten. Dabei hatte die Ehefrau des Landwirts die Tierärztin beleidigt. Einen Schritt weiter ging bei einer Kontrolle dann der Sohn des Bauern: Er drohte, ihr "Rattengift ins Maul" zu stopfen und habe sie mit Schlachtabfällen aus einem Kübel beworfen - das sei aber nur Schmutz gewesen, hatte der junge Mann noch im Oktober abgewiegelt.
Erschwerend hinzu kam, dass der 44-Jährige nicht zum ersten Mal wegen Tierquälerei vor Gericht saß. Bereits im Herbst 2023 war der Mann wegen des exakt selben Delikts zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. "Da sind Sie einfach aus dem Gericht gegangen und haben genau so weitergemacht", kommentierte Richterin Kuschinsky. Verteidiger Hans Herwig Toriser führte einige Milderungsgründe an - so habe er die Tiere gegen schnelle Bezahlung geschächtet, er sei in einer finanziellen Notlage gewesen.
Unbedingte Haft wegen Vorstrafen des Landwirts
Richterin Kuschinsky verwies auf die Vorstrafen des Landwirts - da sei es eine logische Folge, dass nun ein Teil der Haftstrafe unbedingt ausgesprochen wurde. Mildernd kam ihm sein Geständnis zugute. Der Sohn wurde wegen gefährlicher Drohung zu 150 Tagessätzen zu je vier Euro (600 Euro) Geldstrafe verurteilt, die Ehefrau muss wegen Beleidigung eine Strafe von 120 Euro (30 Tagessätze zu je vier Euro) bezahlen.
Zusammenfassung
- Ein 44-jähriger Kärntner Landwirt wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, davon vier Monate unbedingt, weil er Lämmer und Schweine geschächtet und das Fleisch ohne Beschau verkauft haben soll.
- Bei einer Kontrolle auf seinem Hof wurden acht geschächtete Tiere und 1.500 Kilogramm Schlachtabfälle gefunden, was die Überreste von mindestens 100 Tieren darstellt.
- Der Sohn des Landwirts erhielt eine Geldstrafe von 600 Euro wegen gefährlicher Drohung, während die Ehefrau eine Strafe von 120 Euro wegen Beleidigung zahlen muss.