Gesetzesnovelle soll Medikamentenimporte erleichtern
Ein entsprechendes Gesetz ging am Freitag in Begutachtung, hieß es in einer Aussendung. "Durch diese Novelle stellen wir sicher, dass dringend benötigte Medikamente bei Bedarf bis kurz vor dem Ablaufdatum verkauft werden können und nicht aufgrund bürokratischer Hürden entsorgt werden müssen", betonte Rauch die Gesetzeserweiterung, die Anfang 2024 im Nationalrat beschlossen werden soll. Qualitätsverlust sei keiner zu befürchten, da die Medikamente ohnehin nicht nach dem Verfallsdatum verkauft werden dürfen.
Bei akuten Engpässen sieht die Novelle die Einfuhr größerer Mengen von Medikamenten vor, sofern sie in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind. Der Import muss aber mindestens zwei Wochen vorher dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Gebrauchsinformationen müssen den Medikamenten auf Deutsch beigelegt werden. Erst vor kurzem hat die EU-Kommission auch einen neuen Mechanismus für den freiwilligen Austausch von Medikamenten zwischen Mitgliedstaaten präsentiert. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtere die Nutzung dieses Mechanismus für Österreich deutlich.
Zusammenfassung
- Hersteller und Großhändler sollen Medikamente bis zum Verfallsdatum an Apotheken weitergeben können, wie bei Engpässen auch der Arznei-Import aus EWR-Staaten möglich werden soll.
- Qualitätsverlust sei keiner zu befürchten, da die Medikamente ohnehin nicht nach dem Verfallsdatum verkauft werden dürfen.
- Die Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtere die Nutzung dieses Mechanismus für Österreich deutlich.