Fünf Monate unbedingt für Stalking der Ex-Frau
Zusätzlich wurde ihm eine offene Bewährungsstrafe von acht Monaten aus einer vorangegangen Verurteilung widerrufen, so dass der Mann insgesamt 13 Monate absitzen muss. Er war damit überhaupt nicht einverstanden. "Das ist Blödsinn", bemerkte er nach der Urteilsverkündung, "ich habe nichts gemacht. Ich will Rechtsmittel einlegen." Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Nachdem er seit April täglich vor der Wohnung der Frau herumgelungert, angeläutet, gegen die Tür getrommelt und ihren Namen durchs Stiegenhaus gerufen hatte, war der 44-Jährige in U-Haft gekommen. Das Paar hatte sich 2020 getrennt - "nicht freiwillig", wie die 41-Jährige nun im Zeugenstand berichtet. Mittels Einstweiligen Verfügungen und Betretungsverboten musste sie den Mann zum Verlassen der Wohnung zwingen. Das Ende der Beziehung und in weiterer Folge die Scheidung dürfte er bis heute nicht verwunden haben. Als er im vergangenen Juli aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo er wegen Drogen- und Vermögensdelikten einsaß, begann er zunächst wöchentlich die Nähe seiner Ex und der gemeinsamen zwei Töchter zu suchen.
"Bis März hat er mir nichts angetan. Er hat sich zwar an keine Vereinbarungen gehalten. Ich habe ihn gewarnt. Dann ist es schlimmer geworden. Ab April war er täglich da. Ich habe den Verdacht, dass er sogar die Nächte im Stiegenhaus verbracht hat", schilderte die Betroffene. Sie leide seither an Schlafstörungen und habe ihre berufliche Tätigkeit ins Home Office verlagert, um nicht in Freie gehen und allenfalls ihm begegnen zu müssen. "Das macht ja keiner freiwillig, dieses Home Office", betonte die Zeugin. Sie habe mittlerweile Angst, wenn es an der Tür läutet. Noch während der aufrechten Beziehung habe ihr Ex in der Wohnung nach anderen Männern gesucht, weil er ihr eine außereheliche Liebschaft unterstellt hätte: "Ich habe Angst, dass er mir etwas antut, weil er glaubt, dass ich einen Mann habe. Ich will aber nicht jedes Mal die Polizei holen. Die Polizei arbeitet ja nicht nur für mich."
"Wollen Sie Geld von ihm?", fragte Richterin Danja Petschniker die Zeugin nach möglichen Schadenersatz-Ansprüchen für die erlittene Unbill. "Ich will nur, dass er mich in Ruhe lässt", erwiderte die 41-Jährige.
Der Angeklagte behauptete, er habe sich nur drei Mal zur Wohnung seiner Ex-Frau begeben. Beim letzten Mal habe er seinen Kindern zum Ende der Fastenzeit gesehen.
(S E R V I C E - Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamt Wiens bietet persönliche Beratungen unter der Hotline 0800 216346 an.
Weitere Ansprechpartner: Frauenhelpline: 0800 222 555 - Wiener Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217 - Opfer-Notruf: 0800 112 112 - Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22 - Männerberatungsstelle 01/603 28 28)
Zusammenfassung
- Ein 44-jähriger Mann wurde wegen Stalkings seiner Ex-Frau zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Durch drei Vorstrafen wurde das Strafmaß erschwert.
- Zusätzlich wurde eine offene Bewährungsstrafe von acht Monaten widerrufen, sodass er insgesamt 13 Monate absitzen muss. Der Angeklagte kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
- Seit April belästigte er seine Ex-Frau täglich, was zu Schlafstörungen und der Verlagerung ihrer Arbeit ins Home Office führte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.