Freispruch für Tierpflegerin, der Zuchtmäuse verendeten
"Hygienische Missstände waren das in jedem Fall", hielt Richter Stefan Erdei nach einem umfangreichen Beweisverfahren fest. Die Tierpflegerin, die ihren Angaben zufolge de facto für insgesamt 6.000 Mäuse in 1.900 Käfigen alleinverantwortlich war, sei "zumindest über Monate hinweg" überfordert gewesen. Es wäre Aufgabe der Institutsleitung gewesen, "dass das anders organisiert wird", befand der Richter. Dass die Angeklagte mit ihrem Handeln bzw. Unterlassen mit in Kauf nahm, dass den Mäusen Qualen bereitet wurden, lasse sich "aus den äußeren Umständen nicht zwingend ableiten". Der inkriminierte Tatbestand war damit nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt.
Bei einem Kontrollgang am 27. November 2020 waren in dem Labor die toten Tiere entdeckt worden. "Es hat furchtbar gestunken. Nach Verwesung. Es war ein Anblick des Grauens. Ich habe so etwas noch nie gesehen", erinnerte sich nun im Zeugenstand die Tierärztin, die die Untersuchung in die Wege geleitet hatte. Mäuseleichen hätten sich "sowohl im Gang als auch in den Käfigen befunden, zum Teil neben lebenden Tieren". In vielen Käfigen hätten Wasser und Futter gefehlt.
Die Angeklagte ließ den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf nicht gelten, sie habe die Tiere seit 20. November nicht mehr mit Wasser und Futter versorgt. Sie räumte ein, die Nahrung nicht in die vorgesehenen Futterspender gegeben, sondern einfach in die Käfige gelegt zu haben - allerdings nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Zeitmangel. Sie habe sich alleine um tausende Mäuse zu kümmern gehabt, seit acht Jahren keinen Urlaub gehabt und sogar die Wochenenden im Institut verbracht. Allein im vergangenen November hätte sie 198 Überstunden angesammelt: "Wir waren sicher zu wenig Tierpfleger für die Arbeit. Ich war so blöd und bin den ganzen Tag und das Wochenende drinnen gewesen. Die Forscher haben mich schon gefragt, ob ich überhaupt schlafe, weil ich um 3.00 Uhr in der Früh Mails beantwortet habe."
Bei den prozessgegenständlichen Kadavern habe es sich großteils um Mäuse gehandelt, die sie auftragsgemäß getötet hätte, schilderte die Frau. Pro Woche habe sie 300 bis 600 Tiere "mit Genickbruch oder Vergasung getötet, weil sie für die Forschung nicht gebraucht wurden". In der anklagegegenständlichen Woche habe sie das Leben von 450 Tieren beendet. Aus Zeitmangel habe sie die Leichen "nicht entsorgt", sondern "einfach liegen gelassen". "Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wie das ist, wenn man 450 Mäuse tötet", wandte sich die ehemalige Tierpflegerin direkt an den Richter. Abgesehen davon seien teilweise viel zu viele Tiere in einem Käfig untergebracht gewesen, oft mehrere Männchen, die sich nicht vertragen hätten: "Da fehlt dann ein Stück. Wir hatten Mäuse ohne Ohren, ohne Schwänze."
Für die Wasserversorgung der Tiere habe es zu wenig Flaschen gegeben, gab die Angeklagte zu Protokoll. Einige Wasserflaschen wären außerdem ausgelaufen. Als sie das bei der Institutsleitung beanstandete, habe man ihr vorgeschlagen, "mit der Hand zu wassern", berichtete die Ex-Tierpflegerin.
Ehemalige Kollegen und Vorgesetzte verrieten im Anschluss, die Angeklagte sei darauf bedacht gewesen, dass kein anderer ihren Arbeitsbereich betrat: "Es war eine offene Baustelle, da Leute reinzubekommen, um der Frau zu helfen." Der Leiter der Einrichtung stellte als Zeuge fest: "Sie hat sich immer wieder trotz Aufforderung geweigert, Urlaube und Zeitausgleich zu konsumieren." Dabei hätte es grundsätzlich "immer jemanden gegeben, der für sie einspringen kann". Die ausreichende Versorgung der Mäuse mit Wasser und Nahrung sei gewährleistet gewesen: "Hätte ich das Gefühl gehabt, dass das nicht so ist, hätte ich das klar und deutlich gesagt. Ich hätte nicht weggeschaut. Diese Person wäre zur Rechenschaft gezogen und sofort entlassen worden."
Hinsichtlich der von der Angeklagten vorgenommenen Tötungen bemerkte der Leiter des Labors: "Tiere, die nicht ins Experiment gehen, werden laufend getötet. Das ist Mendel. Das ist das Mendelsche Gesetz."
Der Richter fasste am Ende seine Eindrücke mit Blick auf die Beschuldigte folgendermaßen zusammen: "Sie haben ein Sendungsbewusstsein gehabt und sich für unersetzbar gehalten. Das ist ein Fehler, dem viele Menschen tendenziell unterliegen."
Zusammenfassung
- Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Montag am Wiener Landesgericht über die Bühne gegangen.
- Einer ehemaligen Tierpflegerin an einem zugangsbeschränkten Mauszuchtlabor des Zentrums für Biomedizinische Forschung der MedUni Wien wurde Tierquälerei vorgeworfen.
- Die Anklage legte ihr zur Last, rund 100 Zuchtmäuse vernachlässigt zu haben, wodurch die Tiere qualvoll verendeten.
- In der anklagegegenständlichen Woche habe sie das Leben von 450 Tieren beendet.