Frau in NÖ getötet: Sohn laut Gutachten nicht schuldfähig
Die U-Haft wurde bereits in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt. Der Fall liegt weiter bei der Staatsanwaltschaft, es gebe noch "keine Enderledigung", teilte Mechtler mit. Ein Antrag der Anklagebehörde auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Absatz 1 StGB gilt auf Basis des Gutachtens als wahrscheinlich. Über den Antrag auf Unterbringung im Maßnahmenvollzug hätte das Landesgericht Korneuburg zu entscheiden, der Mann wäre als Betroffener und nicht als Angeklagter anzusehen, die Taten könnte ihm nicht als Mord bzw. Mordversuch vorgeworfen werden.
Der 27-Jährige soll am 3. April seine Mutter und deren Ehemann mit einem Messer attackiert haben. Zum Angriff kam es in dem Reihenhaus, in dem das Ehepaar und der Sohn der 60-Jährigen lebten. Die Frau starb am Tatort. Der 70-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und auf der Intensivstation behandelt. Der 27-Jährige wurde bei einem Suizidversuch ebenfalls schwer verletzt. In seiner Befragung gestand er die Tat. Er nannte laut Staatsanwaltschaft Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Weltanschauungen als Motiv.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
Zusammenfassung
- Ein 27-Jähriger, der Anfang April seine 60-jährige Mutter in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) getötet und seinen Stiefvater schwer verletzt haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum liegen vor, sagte Josef Mechtler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Freitag auf Anfrage.