FFP2-Pflicht: KN95-Masken nicht zugelassen
Ebenfalls im Umlauf befindlichen KN95-Masken, die zwar einen ähnlichen Schutz bieten können, sind nicht zugelassen. Der Grund dafür ist, dass es bei diesen Masken keine europäische Qualitätskontrolle gibt.
Die Kennzeichnung KN95 ist laut einer Information des Gesundheitsministeriums ein Hinweis darauf, dass die Maske voraussichtlich einer nicht europäischen Norm für persönliche Schutzausrüstung entspricht. "Wenn sie dieser Norm wirklich entsprechen, dann dürften diese Masken ähnlich gut sein, wie die europäischen FFP2-Masken. Da sie jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als 'simpler' Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen", hieß es seitens des Ressorts.
Auch bei FPP2-Masken Unterschiede
Doch auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt. Diese müssen sowohl bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen als auch beim Betreten von allen geöffneten Geschäften und den Öffis getragen werden.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt Konsumenten beim Erwerb der FFP2-Masken, einige Merkmale zu berücksichtigen. So muss auf dem Produkt das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelnummer ersichtlich sein.
Zusammenfassung
- Seit heute, Montag, ist in einigen Bereichen - wie etwa den Öffis und Lebensmittelgeschäften - das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
- Ebenfalls im Umlauf befindlichen KN95-Masken, die zwar einen ähnlichen Schutz bieten können, sind nicht zugelassen.
- Der Grund dafür ist, dass es bei diesen Masken keine europäische Qualitätskontrolle gibt.
- Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt.