Fall Leonie: Verdächtiger will Altersgutachten anfechten
Ihr Mandant sei 16 und nicht älter, meinte Verteidigerin Astrid Wagner. Das belege eine Geburtsurkunde, die in beglaubigter Übersetzung vorliege. Das im Akt befindliche Altersgutachten habe ein Allgemeinmediziner erstellt, es sei daher nicht aussagekräftig. "Es wird nötig sein, ihn von einem qualifizierten Gerichtsmediziner mit den entsprechenden Fachkenntnissen untersuchen zu lassen", kündigte Wagner gegenüber der APA einen dahin gehenden Antrag an.
Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte die gestorbene 13-Jährige aus dem niederösterreichischen Bezirk Tulln sich mit dem jungen Mann am Wiener Donaukanal getroffen haben, ehe sie sich in die Wohnung eines 18-Jährigen in der Donaustadt begaben, wo ihr die beiden Ecstasy verabreicht haben sollen und sie missbraucht worden sein soll. Nachdem sie das Bewusstsein verloren hatte, wurde das leblose Mädchen auf einer Grünfläche vor der Wohnung abgelegt, Passanten entdeckten am frühen Morgen des nächsten Tages die Leiche.
Zusammenfassung
- Einer der vier Verdächtigen, die im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Leonie in U-Haft sitzen, behauptet weiterhin 16 Jahre alt zu sein.
- Ihr Mandant sei 16 und nicht älter, meinte Verteidigerin Astrid Wagner. Das belege eine Geburtsurkunde, die in beglaubigter Übersetzung vorliege.
- Das im Akt befindliche Altersgutachten habe ein Allgemeinmediziner erstellt, es sei daher nicht aussagekräftig.
- "Es wird nötig sein, ihn von einem qualifizierten Gerichtsmediziner mit den entsprechenden Fachkenntnissen untersuchen zu lassen", kündigte Wagner gegenüber der APA einen dahin gehenden Antrag an.