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EU-Verhandlungen zu Lockerungen bei Neuer Gentechnik starten

08. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Die Abgeordneten des Umweltausschusses im EU-Parlament haben am Dienstag für Verhandlungen mit den anderen EU-Institutionen über die neuen EU-Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung gestimmt. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass einige neue genomische Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen sollen. Die Positionen der EU-Institutionen liegen teils weit auseinander.

Die sogenannten Trilogverhandlungen, an deren Ende eine gemeinsame Regelung steht, könnten daher länger dauern. Diese muss dann noch formell von EU-Parlament und Rat abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten kann. Gentechnik-Skeptiker lehnen die Vorschläge ab, im Agrarsektor fanden sie hingegen Zustimmung. Kritisch sehen auch die österreichischen EU-Parlamentarier die Neuregelung: Bei der Abstimmung der Parlamentsposition vor einem Jahr, d.h. noch in der letzten Legislaturperiode vor den EU-Wahlen, stimmten die anwesenden österreichischen Mandatare bis auf die NEOS mit Nein. Auch heute wurde Kritik laut.

Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, betonte gegenüber der APA: "Mit dem heutigen Beginn der Verhandlungen wird deutlich, wie groß die Differenzen zwischen Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament weiterhin bei Punkten wie Patentierbarkeit, Sortenschutz und Kennzeichnung sind. Gerade vor dem Hintergrund dieser weit auseinanderliegenden Positionen ist es umso wichtiger, dass nationale Besonderheiten, wie sie in Österreich bestehen, respektiert und gesichert bleiben. Für uns ist klar: Ohne verpflichtende Kennzeichnung, Wahlfreiheit und nationaler Selbstbestimmung kann es keine Zustimmung geben."

Der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz erklärte, dank Druck von Seiten der Grünen sei die Parlamentsposition gegenüber dem Kommissionsvorschlag an einigen Stellen verbessert worden. Er nannte eine stärkere Umweltrisikobewertung, eine verpflichtende Kennzeichnung von NGT1-Pflanzen sowie ein Verbot von Patenten für NGT-Pflanzen. Die größten Problemfelder für die Grünen sind die Intransparenz für Konsumierende: Sollte die NGT aus der Regelung fallen, gebe es keine Pflicht zur Kennzeichnung mehr. Im Gegensatz zur momentanen Gesetzeslage sollen in Zukunft 94 Prozent aller Saatgutsorten, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden, keine Zulassungsverfahren inklusive Risikoanalysen und Untersuchung zu Umweltauswirkungen mehr durchlaufen.

Streitpunkt Patente von NGT-Pflanzen

Laut Kommissionsvorschlag sollten neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) sollten hingegen unter die bestehenden GVO-Verordnungen fallen.

Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war, ob es Patente auf die NGT-Sorten geben soll. Die Ratsposition sieht nun vor, dass Informationen über bestehende oder anhängige Patente in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. In dieser sollen alle Pflanzen aufgeführt werden, die den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 haben. Zum Anbau soll es ein Opt-out geben: Laut Ratsmandat sollen Mitgliedstaaten beschließen können, den Anbau von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Laut EU-Kommission soll eine einmal erteilte Zulassung oder Eintragung jedenfalls EU-weit gelten.

Zusammenfassung
  • Die EU-Abgeordneten haben Verhandlungen über neue Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) gestartet, bei denen es um die Deregulierung bestimmter genomischer Verfahren geht.
  • Österreichische EU-Parlamentarier, mit Ausnahme der NEOS, lehnen die Neuregelung ab, während der größte Streitpunkt die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen ist.
  • Laut EU-Kommission sollen 94 Prozent der Saatgutsorten keine Zulassungsverfahren mehr durchlaufen, was die Grünen als intransparent kritisieren.