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Erneuter Strafprozess für jugendlichen IS-Anhänger

Weil er Propagandamaterial verbreitet und unteranderem einen Mann ins Knie schoss, wurde ein 17-jähriger IS-Anhänger erneut verurteilt. Ende November soll der Prozess stattfinden.

Bereits im Jänner 2023 wurde ein 17-Jähriger IS-Anhänger zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht für Strafsachen gegen den Jugendlichen eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung und versuchter schwerer Körperverletzung eingebracht

Seit Oktober 2021 hatte der Bursch an seiner Schule Mitschülerinnen und Mitschülern IS-Videos mit Hinrichtungs- und Kampfszenen gezeigt. Einem Klassenkameraden ritzte er mit einem Messer den IS-Schriftzug auf ein Schulbuch.

Er teilte über sein Handy einschlägiges Propagandamaterial und hieß den Terror-Anschlag von Wien gut, indem er in einer einschlägigen Chat-Gruppe erklärte, er hoffe, der Attentäter werde "von Allah angenommen". Gegen "Ungläubige" wetterte er: "Entweder wir schlachten sie oder wir werden Shuhada (Märtyrer, Anm.)."

War sogar IS-Sympathisanten "zu radikal"

Selbst einigen IS-Sympathisanten, mit denen der damals 15-Jährige im Austausch stand, war er zu radikal. Es kam immer wieder zu Spannungen in der Chat-Gruppe, weil der Schüler für einige Teilnehmer zu extreme Ansichten vertrat. Am 12. November 2021 kam es dann sogar zu einem Polizeieinsatz in der Schule des Burschen. Er war mit einem 24 Zentimeter langen Butterfly-Messer in die Klasse marschiert, hatte das Messer aufgeklappt und den Mitschülerinnen und Mitschülern präsentiert.

Kurze Zeit nach dem Prozess zu Jahresbeginn, bei der mit sieben Monaten ein Drittel der über ihn verhängten Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, kam der Bursch unter Anrechnung der U-Haft auf freien Fuß. 

Weitere Verteilung von Propagandamaterial

Das Gericht erteilte dem jugendlichen IS-Anhänger im Urteilsausspruch die Weisungen, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und jedweden Kontakt zu IS-Kreisen zu unterlassen. Der 17-Jährige erklärte sich damit zwar einverstanden, hielt aber offenkundig nicht sein Wort. Der mittlerweile rechtskräftigen neuen Anklageschrift zufolge tat er sich nämlich bereits im April - und damit gerade einmal drei Monate nach seiner Verurteilung - mit einem um ein Jahr älteren IS-Anhänger zusammen, um erneut einschlägiges Propagandamaterial, darunter Werbebroschüren für den IS und Rekrutierungsvideos zu verbreiten.

Terroristischer Vereinigung und Körperverletzung

Am 19. Mai suchten die beiden die Wohnung der Freundin des 18-Jährigen in Wien-Favoriten auf - der Bursch war mit dem Mädchen offenbar bereits nach islamischem Recht verheiratet. Mit einem Luftdruckgewehr gingen sie ans Fenster und nahmen einen MA48-Mitarbeiter ins Visier, der auf einer Parkbank saß. Die Jugendlichen schossen auf den Mann, ein Projektil traf diesen am Oberschenkel. Neben terroristischer Vereinigung müssen die zwei daher im bevorstehenden, auf zwei Tage anberaumten Prozess, in dem sich der 18-Jährige vor einem Schöffensenat mitzuverantworten haben wird, auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung gerade stehen.

Während der Ältere der beiden in U-Haft auf den Verhandlungsbeginn wartet, befindet sich der 17-Jährige in vorläufiger Anhaltung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil er Propagandamaterial verbreitet und unteranderem einen Mann ins Knie schoss, wurde ein 17-jähriger IS-Anhänger erneut verurteilt.
  • Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen den Jugendlichen eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung und versuchter schwerer Körperverletzung eingebracht. 
  • Seit Oktober 2021 hatte der Bursch an seiner Schule Mitschülerinnen und Mitschülern IS-Videos mit Hinrichtungs- und Kampfszenen gezeigt.
  • Kurze Zeit nach dem ersten Prozess zu Jahresbeginn, bei der mit sieben Monaten ein Drittel der über ihn verhängten Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, kam der Bursch unter Anrechnung der U-Haft auf freien Fuß. 
  • Das Gericht erteilte dem jugendlichen IS-Anhänger im Urteilsausspruch die Weisungen, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und jedweden Kontakt zu IS-Kreisen zu unterlassen. Der 17-Jährige erklärte sich damit zwar einverstanden, hielt aber