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Elf Jahre Haft in Prozess um versuchten Vatermord in NÖ

Wegen Mordversuchs an seinem Vater ist ein 18-Jähriger am Montag in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der Salzburger soll den 51-Jährigen heuer am 7. März im Bezirk Melk mit einem Holzstück geschlagen haben. Zudem soll er versucht haben, seinem Vater Stiche mit einer Autoantenne zuzufügen und ihn zu erwürgen. Das verletzte Opfer konnte flüchten. Der Schüler bekannte sich nicht schuldig. Er erhielt nicht rechtskräftig elf Jahre unbedingte Haft.

Der Angeklagte hatte nach der Trennung seiner Eltern mit seiner Mutter im Bezirk Hallein gewohnt und mit seinem im Bezirk Melk lebenden Vater kaum Kontakt gehabt. Der Sohn wollte den 51-Jährigen laut seiner Aussage besuchen, um ihm von schulischen Problemen und Drogenkonsum zu erzählen. Laut Staatsanwaltschaft soll der 18-Jährige hingegen beabsichtigt haben, den Niederösterreicher zu ermorden, um den Hof zu übernehmen. "Er hatte die Absicht, seinen Vater zu töten - er hat es in seinem Tagebuch und bei der Attacke angekündigt", sagte die Vertreterin der Anklagebehörde in der Geschworenenverhandlung am Landesgericht St. Pölten. Der 18-Jährige bestritt das: Er habe gemeinsam mit dem Vater auf dem Hof leben wollen.

Einen Tag nach der Ankunft am 6. März hatte der junge Mann seinen Vater um ein Holzstück gebeten, um einen Messergriff zu basteln. Nach dem Frühstück war der Niederösterreicher einkaufen gefahren, der 18-Jährige hatte inzwischen einen Joint geraucht. Der 51-Jährige vermutete, dass sein Sohn während seiner Abwesenheit auf der Suche nach verstecktem Bargeld gewesen sei.

Bei seiner Rückkehr habe der Vater "völlig unmittelbar und unerwartet mit voller Wucht" einen Schlag bekommen, schilderte die Staatsanwältin. Kaum habe er die Garagentür geöffnet, sei ein Holzprügel auf ihn zugekommen, berichtete das Opfer im Video der kontradiktorischen Einvernahme. Weiters erinnerte sich der 51-Jährige an die Worte "Papa, ich zieh das durch. Ich muss dich umbringen" und einen Angriffslaut. Der junge Mann hat dem Vater laut Anklage mit einer Fahrzeugantenne in den Bauch stechen und ihn mit einem Stoffgürtel erwürgen wollen. Der Niederösterreicher konnte sich befreien und zu einer Nachbarin flüchten. Beide Beteiligten wurden bei dem Vorfall verletzt. Der Angeklagte hatte daraufhin versucht, sich das Leben zu nehmen.

Der 18-Jährige schilderte eine andere Version des Geschehens: Im Zuge eines Streits um Drogenkonsum sei der 51-Jährige auf ihn zugegangen und er habe "aus Panik" mit dem rund 90 Zentimeter langen Holzstück zugeschlagen, dann habe er bei einem Handgemenge die Faust eingesetzt. Einen Angriff mit der Antenne und einen Versuch, seinen Vater zu erwürgen, bestritt der 18-Jährige.

Zum Verhältnis mit seinem Vater hatte der junge Mann u.a. in sein Tagebuch geschrieben: "Ich weiß nicht, warum ich den Gedanken habe, meinen biologischen Erzeuger zu töten", dies aber später mit Tipp-Ex überdeckt. "Meistens, wenn ich in das Tagebuch eingeschrieben habe, war ich eingeraucht", meinte der Angeklagte. Laut Gutachter Werner Brosch war der 18-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren aber erheblich eingeschränkt. Die Voraussetzungen für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liegen dem Sachverständigen zufolge nicht vor.

Die Staatsanwältin bezeichnete das Opfer im Schlussvortrag als glaubwürdig. Verteidiger Martin Engelbrecht ersuchte um eine Verurteilung wegen eines Körperverletzungsdelikts. Der Angeklagte sagte in seinen Schlussworten, er habe seinen Vater "zu keinem Zeitpunkt" töten wollen. Die von Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz geltend gemachten 3.600 Euro für körperliche und psychische Schmerzen wurden anerkannt.

Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Die Verteidigung bat laut eigenen Angaben um Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der 18-Jährige ist nach einem Autounfall im alkoholisierten Zustand mit Sachschaden Ende 2021 vorbestraft. Er war heuer im Februar vom Bezirksgericht Hallein wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen Mordversuchs an seinem Vater ist ein 18-Jähriger am Montag in St. Pölten vor Gericht gestanden.
  • Der Salzburger soll den 51-Jährigen heuer am 7. März im Bezirk Melk mit einem Holzstück geschlagen haben.
  • Zudem soll er versucht haben, seinem Vater Stiche mit einer Autoantenne zuzufügen und ihn zu erwürgen.
  • Der Schüler bekannte sich nicht schuldig.
  • Der Angeklagte hatte daraufhin versucht, sich das Leben zu nehmen.