Kampfhundedpa/A3295 Uwe Zucchi

Diese 6 Hunderassen gelten in OÖ bald als Listenhunde

In Oberösterreich wurde am Mittwoch ein Entwurf für ein strengeres Hundehaltegesetz vorgelegt. Dieses sieht vor, dass künftig sechs Rassen als "gefährlich" gelten. Für Halter dieser Rassen soll neben dem allgemeinen Sachkundenachweis auch ein Praxistest erforderlich werden.

Nachdem im oberösterreichischen Naarn (Bezirk Perg) im Oktober eine Joggerin von einem American Staffordshire Terrier angefallen und getötet wurde, riss die Kritik über ein zu lockeres Hundehaltegesetz im Land nicht ab. 

Im Unterausschuss des Landes haben sich nun aber die oberösterreichischen Landtagsparteien auf den Entwurf für ein strengeres Gesetz verständigt. Die Hundeattacke in Naarn war Anlass für die Novelle.

Spezielle Anforderungen samt Leinen- und Maulkorbpflicht

Künftig sollen diese sechs Hunderassen als gefährlich eingestuft werden:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Tosa Inu 

Für diese  Rassen soll es spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht geben.

Allerdings soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, "auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen".

Mehr Ausbildung für Halter von "gefährlichen" Rassen

Für Halter von Bullterrier und Co. wird künftig auch ein "erhöhtes Ausbildungserfordernis" schlagend. Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen.

Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis - sechs Stunden für kleine Hunde - auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssen. 

Zudem dürften Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden erhalten.  Eine Voraussetzung dafür ist das Ermöglichen der Weitergabe von Daten bei einem "auffälligen" Hund. Neue Möglichkeiten will man den Kommunen auch bei Belästigungen oder Bissvorfällen geben.

Die neuen Vorgaben wurden von einem Experten ausgearbeitet und am Mittwoch von den Parteien im Ausschuss diskutiert. Noch vor dem Sommer soll die Novelle im Landtag beschlossen werden. 

In Österreich ist die Haltung von sogenannten "Listenhunden", also Tieren, die als besonders gefährlich gelten, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich reglementiert.

Strengere Regelungen gibt es nur in Niederösterreich, Wien und Vorarlberg. In Oberösterreich brauchte man für die Haltung jeglicher Hunde bis dato nur einen Sachkundenachweis. 

Mehr dazu: 

ribbon Zusammenfassung
  • Im Unterausschuss des Landes haben sich die oberösterreichischen Landtagsparteien auf den Entwurf für ein strengeres Gesetz verständigt.
  • Anlass für die Novelle war die tödliche Hundeattacke eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) im Oktober.
  • Sechs Rassen gelten künftig als gefährlich.
  • Für diese soll es spezielle Anforderungen inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht geben.
  • Halter dieser Rassen werden neben dem allgemeinen Sachkundenachweis auch einen Praxistest absolvieren müssen.