Deutschland: Harter Lockdown ab Mittwoch
Ab Mittwoch gilt bis vorerst 10. Jänner in Deutschland ein harter Lockdown - am 5. Januar soll über eine mögliche Verlängerung gesprochen werden. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Diskussion mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit. Die Maßnahmen im Überblick:
Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen
Der Einzelhandel wird mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Jänner geschlossen. Von den Schließungen ausgenommen sind der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufs und Großhandel.
Frisöre müssen schließen
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
Schulen "grundsätzlich geschlossen"
Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern sollten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Weihnachten
Private Treffen sind auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt - Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zulässig. Merkel appellierte, vor Weihnachtsfesten in Familien eine "Schutzwoche" mit Kontaktbeschränkungen einzulegen.
Die Regelung soll nur für direkte Verwandte gelten, hieß es. Zum engsten Familienkreis zählen sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, zurückgenommen.
Silvester
An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden.
Alkohol- und Feuerwerksverbot
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. An Silvester soll bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden.
Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. "Mehrmals pro Woche" sollten die Tests stattfinden, sagte Merkel am Sonntag. Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung. Außerdem will der Bund diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützen.
Glaubenshäuser
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt eine Maskenpflicht, singen wird untersagt.
Wirtschaftshilfe
Vom Lockdown betroffene Unternehmen sollen durch Hilfen entlastet werden. Die "Überbrückungshilfe III" soll maximal 500.000 Euro betragen, bisher waren es 200.000 Euro. Die Höchstsumme ist für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Firmen vorgesehen.
Zusammenfassung
- Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich geeinigt: Ab dem 16. Dezember gilt in Deutschland der harte Lockdown.
- Der Einzelhandel wird mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Jänner geschlossen.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
- Für den gleichen Zeitraum werden Schulen "grundsätzlich geschlossen" - Betreuung gegeben.
- Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Obergrenze von fünf Personen.