Bushido bekam in Zivilprozess erneut recht
Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - äußerte sich in einem Video auf Instagram zu der Entscheidung: "Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist." Und: "Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig."
Das Gericht hatte im Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat A.-Ch., der als ein Berliner Clan-Chef gilt, bereits im April ein sogenanntes Versäumnisurteil gesprochen. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil hatte Arafat A.-Ch. im Anschluss Einspruch eingelegt. Mit der Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch werde das Versäumnisurteil nun aufrechterhalten.
Es gebe nur eine Änderung, wie die Gerichtssprecherin erläuterte: Dem Urteil vom April zufolge hat Arafat A.-Ch. noch 2,2 Millionen plus Zinsen zurückzahlen müssen. Ein Teil der Zahlungsforderung sei mittlerweile jedoch verjährt. Dabei handle es sich um etwa 400.000 Euro. Somit habe sich die zu zahlende Summe von 2,2 Millionen plus Zinsen auf knapp 1,8 Millionen plus Zinsen verringert.
Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.
Zusammenfassung
- Der Ex-Weggefährte müsse Bushido knapp 1,8 Mio. Euro plus Zinsen erstatten, sagte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Mittwoch.
- Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe.
- Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen.
- Gegen dieses Urteil hatte Arafat A.-Ch. im Anschluss Einspruch eingelegt.
- Dabei handle es sich um etwa 400.000 Euro.