Burschen vergewaltigten 15-Jährige und stellten Videos online
Vergewaltigung, pornografischer Darstellung Minderjähriger, fortgesetzter Gewaltausübung und schwerer Körperverletzung - nur eine Auswahl der Vorwürfe, derentwegen sich in St. Pölten drei Jugendliche im Alter 16, 17 und 19 Jahren verantworten müssen.
Sie haben eine 15-jährige Niederösterreicherin wiederholt auf öffentlichen Toiletten vergewaltigt, geschlagen, erniedrigt und Videos von ihren abscheulichen Taten auf Social Media verbreitet.
Brutale Handyvideos
Die Angeklagten verteidigten sich damit, dass die Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Deren Verteidigung sprach von einem "normalen Verhalten in diesem Freundeskreis", berichtet die "Kronen Zeitung". Die Aussagen dürften von den brutalen Handyvideos Lügen gestraft worden sein.
In einem davon liegt das Opfer bewusstlos und halb entblößt auf dem Boden. Die Buben demütigten in den Videos ihr Opfer auf abscheuliche Art und Weise.
Das Opfer dürfte von den Angeklagten eingeschüchtert worden sein. "Einverstanden war ich nicht, aber ich habe halt nicht Nein gesagt", wird sie im "Krone"-Artikel zitiert.
Langjährige Haftstrafen
Zwei der Angeklagten (beide sind bereits vorbestraft) fassten unbedingte Haftstrafen aus: Der 17-Jährige wurde zu drei Jahren, der 19-Jährige aufgrund von Vergewaltigungen unter besonders erniedrigenden Umständen sowie versuchter schwerer Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Der 16-Jährige wurde freigesprochen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Wegen eines besonders brutalen Vergewaltigungsfalls mussten sich drei Burschen im Alter von 16, 17 und 19 Jahren in St. Pölten verantworten.
- Sie hatten eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt, gequält, erniedrigt und Videos ihrer Taten auf Social Media gestellt.
- Zwei der Angeklagten (beide sind bereits vorbestraft) fassten unbedingte Haftstrafen aus.
- er 17-Jährige wurde zu drei Jahren, der 19-Jährige zu acht Jahren Haft verurteilt.
- Der 16-Jährige wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.