Bulgariens Polizei schützte Frau zu wenig vor Mord durch Ex

Weil die Behörden eine Frau nicht ausreichend vor der tödlichen Gewalt ihres Ex-Partners geschützt haben, muss Bulgarien 24.000 Euro Entschädigung an die Mutter und die beiden Töchtern der Getöteten zahlen. Nachlässigkeit bei Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aber nicht fest. Seinem Urteil vom Dienstag zufolge verstießen die bulgarischen Beamten in dem Einzelfall gegen das Recht auf Leben der Frau.

Konkret geht es in dem Rechtsstreit um eine Frau, die seit 2014 getrennt von ihrem Mann lebte und 2017 von diesem erschossen wurde. Der Mann bedrohte die Frau, sie erstattete deshalb mehrfach Anzeige bei der Polizei. Sie gab auch an, um ihr Leben zu fürchten, da der Mann eine Pistole besitze. Die Behörden stellten zwar ein Annäherungsverbot aus, doch der Ex-Partner hielt sich nicht daran. Schließlich erschoss er seine Frau, nachdem diese erneut Anzeige erstattet hatte.

Das Gericht befand, die Behörden hätten den Fall nicht ausreichend untersucht. So hätten sie nicht geprüft, ob der Mann eine Waffe besitze, und die Morddrohungen nicht ernst genommen. Man hätte wissen müssen, dass ein tatsächliches und unmittelbares Risiko für die Frau bestehe. Die Behörden hätten härter durchgreifen können - etwa die Pistole beschlagnahmen, den Mann für den Bruch des Annäherungsverbots festnehmen oder die Frau unter Polizeischutz stellen können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil die Behörden eine Frau nicht ausreichend vor der tödlichen Gewalt ihres Ex-Partners geschützt haben, muss Bulgarien 24.000 Euro Entschädigung an die Mutter und die beiden Töchtern der Getöteten zahlen.
  • Nachlässigkeit bei Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aber nicht fest.
  • Der Mann bedrohte die Frau, sie erstattete deshalb mehrfach Anzeige bei der Polizei.