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Bluttat an Studentin in OÖ: Verurteilter beruft gegen Urteil

Jener 29-Jährige, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll, hat volle Berufung gegen das Urteil des Landesgericht Linz vom vergangenen Freitag eingelegt. Er erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs und Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe und Einweisung in eine Anstalt. Das berichtete das Gericht auf APA-Anfrage.

Der in Honduras geborene Angeklagte lebte in Spanien. Das spätere Opfer, seine ebenfalls aus Honduras stammende Cousine, studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding (Bezirk Linz-Land). Der 29-Jährige und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft. Bei einem Besuch über Weihnachten bei der Frau in Leonding habe er ihre Zurückweisung erlebt. In der Nacht auf den 27. Dezember habe er die junge Frau gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, wo er sie vergewaltigt habe, so der Staatsanwalt. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber - er mit dem Messer in der Hand. Zuletzt habe er sie gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt.

In der Früh soll er versucht haben, auch die Halbschwester der Toten und ihren Ehemann zu töten. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer mit einem Messer in Schach zu halten und - gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus lebenden Vater - zu fesseln. Im Prozess fällten die Geschworenen einen einstimmigen Schuldspruch. Die Strafe wurde mit lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgesetzt. Gegen dieses Urteil schöpft der Angeklagte nun alle Rechtsmittel aus. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Jener 29-Jährige, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll, hat volle Berufung gegen das Urteil des Landesgericht Linz vom vergangenen Freitag eingelegt.
  • Bei einem Besuch über Weihnachten bei der Frau in Leonding habe er ihre Zurückweisung erlebt.
  • Gegen dieses Urteil schöpft der Angeklagte nun alle Rechtsmittel aus.
  • Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.