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Behörde ermittelt wegen verendeter Hunde auf Abrichteplatz

Auf einem Hundeabrichteplatz im Bezirk Vöcklabruck sollen in der Vorwoche zwei Schäferhunde in einem Transportanhänger qualvoll in der Hitze verendet sein, wie mehrere Medien berichten. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck bestätigte der APA am Mittwoch, dass man am Donnerstag der Vorwoche durch einen anonymen Anruf verständigt worden sei. Die Ermittlungen laufen. Ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird bzw. gegen wen, war zunächst noch offen.

Nach dem Anruf, in dem der Behörde auch nahegelegt worden war, sich auch die allgemeinen Zustände auf dem Platz anzusehen, seien Vertreter der BH zu dem Platz hingefahren, auch ein Amtstierarzt sei dabei gewesen, informierte die Behörde. Die Hundekadaver waren zu diesem Zeitpunkt bereits entsorgt worden, die Tiere sollen laut dem Anruf bereits am Montag, dem 15. Juli, verendet sein. Man könne aber auch ohne Obduktion der Tiere ermitteln, hieß es bei der BH, etwa mithilfe von Zeugenaussagen, Fotos etc. Der Amtstierarzt soll nun ein Gutachten erstellen, dieses wird aber noch einige Tage in Anspruch nehmen.

Danach wird entschieden, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird - bzw. gegen wen - und ob gegebenenfalls auch Strafanzeige erstattet wird. Eine konkrete Beschuldigte oder einen Beschuldigten gibt es noch nicht. Laut Medienberichten gab die Hundehalterin an, der Verein hätte sich am Tag des Vorfalls um die Tiere kümmern sollen, der Verein stehe hingegen auf dem Standpunkt, dass die Halterin verantwortlich gewesen wäre. Bei der Staatsanwaltschaft Wels ist bisher noch nichts zu dem Fall eingegangen.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Schäferhunde verendeten qualvoll in einem Transportanhänger auf einem Hundeabrichteplatz im Bezirk Vöcklabruck.
  • Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wurde durch einen anonymen Anruf auf den Vorfall aufmerksam gemacht und entsandte Vertreter sowie einen Amtstierarzt, um die Situation zu untersuchen.
  • Die Ermittlungen laufen noch, und es ist unklar, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird und gegen wen. Die Hundehalterin und der Verein beschuldigen sich gegenseitig der Verantwortung.