Bedingte Haft für Lokführer wegen Zugsunglücks in Steiermark
Beschuldigt wurde der Mann der grob fahrlässigen Tötung und grob fahrlässigen Körperverletzung sowie fahrlässigen Gemeingefährdung. Er berief sich u.a. auf Erinnerungslücken zum Unglückszeitraum. Richterin Sabine Anzenberger führte ins Treffen, dass der Mann unbescholten sei und sich reumütig gezeigt habe. Aber eine unbedingte Strafe müsse es geben, deshalb verurteilte sie ihn zur Geldstrafe, zu zahlen in 240 Tagsätzen zu je 18 Euro. Der Lokführer nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Der Staatsanwalt hatte bei seinen Schlussworten gesagt, es sei klar, dass der Lokführer trotz mehrfacher Haltesignale aus dem Bahnhof gefahren sei. Der Verteidiger hatte angeführt, dass sein Mandant zu verurteilen sei, aber es seien unter anderem nicht ausreichende Sicherheitsvorrichtungen im Bahnhof installiert gewesen. Da treffe den Beschuldigten keine Alleinschuld.
Zusammenfassung
- Ein 48 Jahre alter Lokführer, der sich am Mittwoch am Landesgericht Leoben wegen eines tödlichen Zugsunglücks verantworten musste, ist zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 4.320 Euro verurteilt worden.
- Bei dem Zusammenstoß eines Regionalzugs und eines EC beim obersteirischen Bahnhof Niklasdorf am 12. Februar 2018 war eine Frau getötet worden.
- Der Lokführer nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.