Auch ein Waldfriedhof braucht Öffi- oder Fußweganbindung
Die Marktgemeinde Schlüßlberg (Bezirk Grieskirchen) wollte eine Umwidmung vornehmen, um einen Waldfriedhof zu ermöglichen. Das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde sah jedoch einen Widerspruch zu gesetzlichen Raumordnungszielen. Gegen diesen Bescheid erhob die Gemeinde Beschwerde an das LVwG, die allerdings als unbegründet abgewiesen wurde. Im Verfahren sei es nur um die Frage gegangen, ob der konkrete Standort für einen Waldfriedhof als geeignet anzusehen sei oder nicht - nicht um die Bestattungsform an sich, betonte das LVwG.
Die betreffende Fläche ist ziemlich dezentral gelegen: Drei Kilometer Luftlinie und 100 Höhenmeter trennen sie vom Ortszentrum, die nächstgelegene Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels ist etwa 4,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto ist sie nur über die Straße einer anderen Gemeinde erreichbar, einen Fuß- oder Radweg gibt es nicht. Ein Kanal- oder Wasseranschluss wäre nicht vorgesehen gewesen. Zehn Stellplätze an der Straße waren geplant, bei Begräbnissen wären Shuttles nötig gewesen.
Das Land vertrat die Ansicht, dass Friedhöfe "zentrumsrelevante Strukturen" seien, die einer gewissen Erreichbarkeit bedürften. Dem stimmte das Gericht zu. Das Argument der Gemeinde, dass es sich um einen Waldfriedhof handle und Wälder üblicherweise im Ortszentrum rar seien, teile man zwar ebenfalls, allerdings habe das Land auch nicht verlangt, dass der Friedhof im Zentrum gelegen sein solle. Aber pauschal anzunehmen, dass eine fußläufige oder Öffi- Erreichbarkeit aus dem Gemeindegebiet nicht erforderlich sei, schließe Personen von der Nutzung aus.
Zusammenfassung
- Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschied, dass ein Waldfriedhof eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz benötigt, um allen Bevölkerungsgruppen zugänglich zu sein.
- Die Marktgemeinde Schlüßlberg wollte eine Umwidmung für einen Waldfriedhof, die aufgrund der fehlenden Erreichbarkeit des Standorts abgelehnt wurde.
- Der geplante Standort liegt drei Kilometer Luftlinie und 100 Höhenmeter vom Ortszentrum entfernt, und die nächste öffentliche Verkehrshaltestelle ist 4,5 Kilometer entfernt.