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Amoklauf in Linz: Verdächtiger nicht zurechnungsfähig

Ein 42-jähriger Iraker, der bei einem Amoklauf im Jänner im Großraum Linz drei Menschen schwer verletzt haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig.

Das berichtete die "Krone" unter Berufung auf Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. "Er leidet an Schizophrenie und wird als gefährlich eingestuft", sagte sie.

Mehrere Menschen verletzt

Der Mann soll am 9. Jänner in der Früh auf seine 42-jährige Frau dreimal mit einem Messer eingestochen haben. Deren elfjährige Tochter sprang ihn offenbar an und dürfte so das Leben der Mutter gerettet haben. Nach der Attacke suchte der Iraker einen vermeintlichen Nebenbuhler an dessen Arbeitsstätte auf. Diesen soll er mit zwei Messern bedroht haben.

Als er auf der Flucht auf eine Straßensperre stieß, soll er eine 21-jährige Polizistin und einen 26-jährigen Polizisten umgefahren und schwer verletzt haben. Dem Beamten entriss er noch das Sturmgewehr und zwang einen Autolenker, ihm den Wagen zu überlassen. Damit baute er kurz darauf einen Unfall. Der Versuch, ein weiteres Fahrzeug zu rauben, scheiterte. Mehrere Warnschüsse der Polizei brachten ihn schließlich zum Aufgeben.

Unterbringung in Forensik beantragt

Aufgrund des nun vorliegenden psychiatrischen Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft des 42-Jährigen in eine vorläufige Unterbringung in der Forensik umzuwandeln. Es ist davon auszugehen, dass auch in einem Prozess die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 42-jähriger Iraker, der bei einem Amoklauf im Jänner im Großraum Linz drei Menschen schwer verletzt haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig.
  • Das berichtete die "Krone" unter Berufung auf Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. "Er leidet an Schizophrenie und wird als gefährlich eingestuft", sagte sie.
  • Aufgrund des nun vorliegenden psychiatrischen Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft des 42-Jährigen in eine vorläufige Unterbringung in der Forensik umzuwandeln.