APA/BARBARA GINDL

60 Jahre Promillegrenze in Österreich

Vor 60 Jahren ist die 0,8-Promillegrenze im Straßenverkehr eingeführt und im Jahr 1998 für Kraftfahrer auf 0,5 Promille verschärft worden. Bis Ende der 1950er-Jahre sei Fahren unter Alkoholeinfluss verbreitet und akzeptiert gewesen, resümiert das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Danach begann ein gesellschaftliches Umdenken, die Unfallzahlen sanken deutlich. Seit 20 Jahren aber stagniert der Rückgang. Zuletzt sei sogar wieder ein Anstieg zu verzeichnen gewesen.

"In den 1980er- und 1990er-Jahren ist die Zahl der bei Alkoholunfällen Verletzten und Getöteten sogar stärker zurückgegangen als die allgemeinen Unfallzahlen", sagte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV. "Seit 20 Jahren stagniert der Rückgang und verläuft parallel zu den Nicht-Alkoholunfällen." Relativ gesehen gebe es somit bei der Zahl der durch Alkoholunfälle Verletzten und Getöteten trotz strenger Sanktionen seither weder Besserungen noch Verschlechterungen.

Zuletzt - beim Vergleich der Jahre 2017 bis 2019 mit 2014 bis 2016 - hat das KFV sogar einen Anstieg tödlicher Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel war, festgestellt. Im Coronajahr 2020 verstarben dann mit 18 Menschen wieder etwas weniger Personen durch Verkehrsunfälle mit Alkohol als Hauptursache.

Eine KFV-Umfrage unter 1.000 Menschen in Österreich bescheinigt speziell jüngeren Verkehrsteilnehmern (unter 40 Jahre) ein deutliches Risikobewusstsein: Sie bewerten das Fahren mit 0,5 Promille als gefährlicher als Ältere. Verglichen mit anderen europäischen Ländern sei die Akzeptanz für Fahren unter Alkoholeinfluss allerdings nach wie vor hoch: Bei einer europaweiten Befragung (ESRA) gaben 28 Prozent der heimischen Teilnehmer an, dass sie sich zutrauen, nach einem Glas Alkohol ein Fahrzeug zu lenken, im europäischen Schnitt waren es nur 13 Prozent. Knapp 31 Prozent der österreichischen Befragten waren auch in den 30 Tagen zuvor nach Alkoholkonsum mit einem Pkw gefahren, der Europa-Schnitt lag bei 21 Prozent.

Erst ab dem Jahr 1955 wurde in Österreich überhaupt die Möglichkeit geschaffen, eine Lenkberechtigung bei beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit zu entziehen. Klare Grenzen folgten ab dem Jahr 1961 mit der Etablierung der 0,8 Promille. Für das Fahren unter Drogeneinfluss gebe es indes bis heute "nur eingeschränkte zielgerichtete Maßnahmen" wie den systematischen Einsatz von Drogenvortestgeräten, so das KFV.

Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille am Steuer erwischt wird, dem droht eine Geldstraße in Höhe von 300 bis 3.700 Euro und eine Vormerkung. Darüber bis 1,19 Promille erhöht sich der Betrag auf mindestens 800 bis 3.700 Euro, dazu ein Monat Führerscheinentzug und ein Verkehrscoaching. Mindestens vier Monate kein "Schein" bzw. eine Alkohol-Wegfahrsperre und 1.200 bis 4.400 Euro werden bei 1,2 bis 1,59 Promille fällig, begleitet von einer Nachschulung. Diese muss man auch bei über 1,6 Promille absolvieren, zuzüglich einer verkehrspsychologischen Untersuchung, sechs Monaten Führerscheinentzug (alternativ die Wegfahrsperre) und einer Strafe von 1.600 bis 5.900 Euro.

Für Radfahrer gilt nach wie vor die 0,8-Promillegrenze. Es drohen dabei Geldstrafen von mindestens 800 Euro. In seltenen Fällen kann auch ein Lenkverbot ausgesprochen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Vor 60 Jahren ist die 0,8-Promillegrenze im Straßenverkehr eingeführt und im Jahr 1998 für Kraftfahrer auf 0,5 Promille verschärft worden.
  • Bis Ende der 1950er-Jahre sei Fahren unter Alkoholeinfluss verbreitet und akzeptiert gewesen, resümiert das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).
  • Darüber bis 1,19 Promille erhöht sich der Betrag auf mindestens 800 bis 3.700 Euro, dazu ein Monat Führerscheinentzug und ein Verkehrscoaching.