Neue Corona-Regeln, viele offene Fragen: Die wichtigsten Antworten aus juristischer Sicht
Mit dem 22. Juli kommen in Österreich sowohl Lockerungen wie auch Verschärfungen. Die größte Verschärfung trifft die Nachtgastronomie. Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen ist nur mehr mit negativem PCR-Test oder einer Corona-Impfung möglich - das gilt allerdings nicht für Zeltfeste. Die Registrierungspflicht in der Gastro besteht weiter und gleichzeitig läuft eine Diskussion über die Impfpflicht. Rechtsanwalt Florian Horn erklärt im PULS 24 Interview die wichtigsten rechtlichen Fragen.
Warum gilt in der Nachtgastronomie nur noch 2-G, bei Zeltfesten aber 3-G?
"Hier ist dem Ministerium ein großes Missgeschick passiert", sagt Rechtsanwalt Florian Horn. Hier wurde eine Verordnung gemacht, die sich auf eine weitere Verordnung bezieht. Da die beiden Verordnungen nicht zusammenpassen, kann es sein, dass diese Regelung gar nicht zu vollstrecken sei, sagt der Jurist. Die Änderung würde für "Zusammenkünfte" gelten, was in früheren Verordnungen alle Treffen meinte, nun aber nur noch für Zeltfeste gelten sollte - das sei laut Horn nicht zulässig. Außerdem könnte es eine nicht begründete Ungleichbehandlung sein, weil die Unterscheidung zwischen Clubs und Zeltfesten epidemiologisch keinen Sinn machen würde. Das könnte verfassungsrechtlich zu Problemen führen, meint der Anwalt.
Die Polizei darf nun auch Organstrafmandate bei der Maskenpflicht in Öffis ausstellen. Was heißt das?
Schon bisher durfte das die Polizei. Nun wurden nur die Bereiche ausgeweitet, erklärt Horn. Das sei grundsätzlich so, wie wenn man zu schnell fahren würde. Wenn man die Strafe zahlt, willigt man ein. Beschwert man sich, beginnt ein Verwaltungsstrafverfahren.
In Wien gelten strengere Regeln wie im Bund. Ist das zulässig?
Laut dem Rechtsanwalt Florian Horn dürfen das die Bundesländer und regionale Behörden. Das sei im Gesetz so vorgesehen: Sie dürfen strengere Regeln wie der Bund machen, lockerere gehen aber nicht. Der Anwalt kritisiert das aber: ""Der Minister sollte passende Verordnungen für das ganze Land machen", sagt Horn. Der Rechtsanwalt wundert sich, warum die westlichen Bundesländer, wo die Zahlen teils höher sind als in Wien, keine strengeren Maßnahmen eingeführt haben. Generell sieht er keine klare Strategie für Österreich, wo die Zahlen steigen, aber über Lockerungen nachgedacht wird.
Was passiert mit meinen Daten im Restaurant?
Egal, ob man sich mit dem Handy oder mit einem Zettel registriert, für beides gilt der Datenschutz, sagt der Anwalt. Die Zettel müssen aufbewahrt werden, dürfen vom Wirt aber nicht verwendet werden. Der Wirt muss sie dann auch vernichten, dabei könnte einfaches Entsorgen nicht ausreichen, so Horn.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen verschärft das Land Salzburg punktuell die Corona-Maßnahmen. Bundesweit wurde am Donnerstag allerdings weitgehend gelockert.
Was passiert, wenn ich im Restaurant falsche Daten angebe?
Dazu sei man durch die Verordnung verpflichtet, sagt Horn. "Das hat ja Sinn, nur so funktioniert das Contact Tracing", sagt Horn. Es könnten Strafen von bis zu 500 Euro anfallen.
Dürfen Gastronomen zusätzlich zum Impfnachweis einen Ausweis verlangen?
Das dürfen sie laut dem Juristen. Am Impfnachweis könnte auch ein fremder Name stehen.
Warum wurden so viele Corona-Bestimmungen aufgehoben?
Die Verordnungen seien nicht immer sinnvoll gewesen, sagt Horn. In Gesetzen befinden sich Ermächtigungen für Minister, Verordnungen zu erlassen, die dem jeweiligen Gesetz entsprechen - das sei nicht immer eingehalten worden. Zudem hätten manche Verordnungen gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Viele Minister würden sich auf den Verfassungsgerichtshof verlassen, dass dieser im Nachhinein Fehler ausbessern würde. Doch die Ministerien sollten schon während des Schreibprozesses besser aufpassen, fordert der Anwalt. Die Verwaltung sei an Gesetze gebunden. "Das ist eine Missachtung des Rechtsstaats", so Horn.
Ist eine Impfpflicht möglich?
Laut Rechtsanwalt Florian Horn ist sie rechtlich möglich, wenn sie "gerechtfertigt" und "sinnvoll" ist. Auch früher hätte es schon Impfpflichten gegeben, so seien etwa die Pocken ausgerottet worden. Die Debatte um die Impfpflicht wäre aus Sicht Horns eine ehrlichere, wie die "Impfpflicht durch die Hintertüre". Auch Arbeitgeber dürfen laut Horn nach der Impfung fragen und diese verlangen.
Zusammenfassung
- Rechtsanwalt Florian Horn erklärt, wie die neuen Verordnungen und Diskussionen rechtlich zu bewerten sind.