APA/ROBERT JAEGER

Ministerium: 20-Quadratmeter-Regel gilt auch für Supermärkte

Die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen für den Handel galten bisher für alle Geschäft außer Supermärkten. Das ändert sich nun, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.

Ab Montag gelten im Zuge der Öffnung des Handels auch für Supermärkte strengere Regeln. Pro Kunde müssen künftig 20 Quadratmeter an Fläche zur Verfügung stehen und nicht wie bisher 10 Quadratmeter. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag zur APA. Die Verschärfung treffe daher alle Händler, nicht nur die, die am Montag nach der längeren Schließungspause wieder öffnen dürfen.

Bezüglich der Regel herrschte bisher offenbar noch Unklarheit. In den vergangenen Tagen hatten mehrere Medien berichtet, dass für Lebensmittelhändler weiterhin die 10-Quadratmeter-Regel gilt.

Friseure und Co brauchen nur 10 Quadratmeter pro Kunde, dafür Test

Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Coronatest vorweisen müsse.

Kritik aus der Branche, alte Regel hätte "perfekt funktioniert"

Für großen Unmut sorgte die heutige Präzisierung seitens des Ministeriums beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch. Vor allem für die kleinen, selbstständigen Kaufleute sei dies nicht machbar. "Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll versteht niemand. Die 10 Quadratmeter pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert", sagte Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl laut einer Aussendung am Freitag. Er appelliert an Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die Verschärfung zu überdenken und wieder zurückzunehmen.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Montag gelten im Zuge der Öffnung des Handels auch für Supermärkte strengere Regeln.
  • Pro Kunde müssen künftig 20 Quadratmeter an Fläche zur Verfügung stehen und nicht wie bisher 10 Quadratmeter.
  • Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag zur APA.
  • Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen.
  • Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Coronatest vorweisen müsse.
  • Für großen Unmut sorgte die heutige Präzisierung seitens des Ministeriums beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch.