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Graz führt FFP2-Maskenpflicht auf Märkten ein

Die Stadt Graz hat am Freitag eine FFP2-Pflicht auf stark frequentierten Plätzen wie dem Grazer Jakominiplatz und den Märkten während der Marktzeiten ausgesprochen.

Diese Maskenpflicht gilt ab dem morgigen Samstag täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und ist bis 18. Februar gültig. Auf die neue Maßnahme werde durch Plakate in Deutsch und Englisch sowie durch digitale Einschaltungen in Straßenbahnen und Bussen hingewiesen.

Schwangere Frauen, Kinder unter 14 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen keine FFP2-Maske tragen dürfen, müssen eng anliegende Mund-Nasenschutz-Masken tragen. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren.

Ab 11. Jänner im freien FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maske ist ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend - und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist, das wurde beim Krisengipfel der Bundesregierung am 6. Jänner beschlossen. Dies soll etwa in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. gelten. Ausnahme gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder. Die Bundesländer können selbstständig zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Stadt Graz hat am Freitag eine FFP2-Pflicht auf stark frequentierten Plätzen wie dem Grazer Jakominiplatz und den Märkten während der Marktzeiten ausgesprochen.
  • Diese Maskenpflicht gilt ab dem morgigen Samstag täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und ist bis 18. Februar gültig.
  • Auf die neue Maßnahme werde durch Plakate in Deutsch und Englisch sowie durch digitale Einschaltungen in Straßenbahnen und Bussen hingewiesen.
  • Die FFP2-Maske ist ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend - und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist, das wurde beim Krisengipfel der Bundesregierung am 6. Jänner beschlossen.