Die Vergabe von Tabak-Trafiken muss neu geregelt werden. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass die Zuteilung von Trafiken dem Bundesvergabegesetz unterliegt, schreibt "Die Presse". Das könnte das Aus für unbefristete Vergaben und für die Vererbung der Konzession bedeuten, sagen Juristen. Derzeit werden frei werdende Trafiken von der Monopolverwaltung nach einem unter Kaiser Joseph II 1784 eingeführten Monopol an Menschen mit Behinderungen vergeben.