Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, teilte das Justizministerium im Anschluss der Regierungssitzung mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahren Haft verhängt werden. Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer "Vielzahl" - also mehr als 30 Bildern oder Videos - von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahren Haft drohen.