Raser-Autos können künftig enteignet werden

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab Freitag bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und infolge auch versteigert werden. ÖAMTC-Jurist Matthias Nagler spricht im Interview mit Anchorwoman Bianca Ambors über diese neue Novelle.