Konsequenzen für AfD-EU-Kandidaten

In Deutschland gilt die AfD als "rechts-extremer Verdachtsfall", urteilte ein Gericht in Münster. Eigentlich wollte die AfD bei der EU-Wahl mit ihrem Kandidaten Maximilian Krah viele Stimmen holen, doch er bekommt jetzt von seiner eigenen Partei ein "Auftrittsverbot". Der Grund ist Krahs SS-Sager.