Nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin im Herbst in Oberösterreich ist die Strafe gegen die Hundehalterin jetzt deutlich reduziert worden: Statt hinter Gitter zu gehen, kommt die 38-Jährige mit einer Geldstrafe von 1.800 Euro davon. Der Anwalt der Frau konnte nachträgliche Milderungsgründe geltend machen.