Grüner Pass ohne Absonderungsbescheid

Wer eine Corona-Infektion hinter sich hat und deshalb von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch Vorweisen seines "Absonderungsbescheides" nachweisen. In den "Grünen Pass" aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht. Es soll eigene Genesungszertifikate geben.