Ab Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.