Religiöser Ritus oder strafbare Handlung? Das Kölner Landesgericht stellt fest: die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen ist "Körperverletzung". Ein längst überfälliges Urteil im Sinne der Menschenrechte? Oder das Ende der Religionsfreiheit? Wir diskutierten mit Vertretern der katholischen Kirche, der islamischen Glaubensgemeinschaft und der israelitischen Kultusgemeinde ob der Staat in die Religionsfreiheit eingreifen darf? Ganze Folge vom 09.07.2012