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Steuerausgleich: So holt man sich Geld vom Finanzamt zurück

Mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann man sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Wichtige Fragen rund um den Steuerausgleich beantwortet AK-Steuerexpertin Dominique Feigl im PULS 24 Interview.

Durchschnittlich 467 Euro gab es 2023 durch die antragslose Arbeitsnehmerveranlagung (ANV) vom Finanzamt zurück . Wer den Steuerausgleich selbst in die Hand nimmt, kann mitunter noch deutlich mehr herausholen. Was es dabei zu beachten gilt? Wichtige Fragen im Überblick:

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Korrekterweise ist es die Arbeitnehmerveranlagung (ANV), umgangssprachlich aber einfach der Steuerausgleich. Es handelt sich dabei um eine Steuererklärung, mit der sich Arbeitnehmer:innen "zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen können", wie Dominique Feigl, Steuerexpertin bei der Arbeiterkammer (AK) im PULS 24 Gespräch sagte. 

Für wen rechnet sich der Steuerausgleich?

Grundsätzlich lohnt es sich für fast jeden, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. "Ganz besonders" aber für Menschen mit niedrigem Einkommen, so Feigl. Denn "wenn ich so wenig verdiene, dass ich keine Lohnsteuer bezahlt habe, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge, bekomme ich eine Gutschrift", sagte die AK-Steuerexpertin. Als Negativsteuer (bzw. Sozialversicherungsbonus) gibt es somit einen Teil der einbezahlten SV-Beiträge wieder zurück. 

Besonders lohnenswert ist es auch für Menschen, die nicht das ganze Jahr über gleich gearbeitet haben. Wer also während des Jahres in Karenz gegangen ist, Teilzeitbeschäftigte oder Ferialpraktikant:innen können mitunter besonders profitieren.

Wann kann man den Steuerausgleich machen?

Stress muss man sich mit dem Steuerausgleich keinen machen. Bis zu fünf Jahre lang kann man ihn nachholen. Wer sein Geld besonders schnell zurückhaben möchte, sollte sich jedoch zumindest ein wenig gedulden. "Es macht Sinn, bis März zu warten", so Feigl. 

Denn Arbeitgeber haben bis Ende Februar Zeit, dem Finanzamt den Jahreslohnzettel zu übermitteln. Erst, wenn alles vollständig ist, ist die Vorberechnung der Steuergutschrift auch wirklich richtig. So kann man unnötigen Stress mit der Finanz vermeiden. 

Wie mache ich den Steuerausgleich?

Wer möchte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier mit den Formularen L1, L1ab, L1i und L1k antun. Einfacher und schneller geht das ganze aber mit FinanzOnline. Wer sich dort bisher mit der Handy-Signatur angemeldet hat und noch nicht auf ID Austria umgestiegen ist, findet alle Infos zum Umstieg zur ID Austria hier. 

Im Online-Portal des Finanzministeriums hat man einen Überblick über all seine steuerlichen Angelegenheiten, es gibt sogar einen digitalen Assistenten für den Steuerausgleich. Mittlerweile gibt es in Österreich aber auch Anbieter, die den Steuerausgleich mit Hilfe einer App anbieten.

Wo kann ich mir Hilfe für den Steuerausgleich holen?

Grundsätzlich kann einem ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin beim Steuerausgleich helfen. Für Arbeitnehmer:innen, die keine allzu ungewöhnlichen Rahmenbedingungen haben, lohnt sich das oft aber nicht. 

Die Arbeiterkammer zum Beispiel bietet ein "umfangreiches kostenloses Angebot" rund um das Thema Steuern an, wie Feigl erklärte. So gibt es Kompakt-Webinare, Broschüren und Erklärvideos, um das Thema unkomplizierter für alle zu machen. 

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag?

Der Freibetrag "kürzt die Bemessungsgrundlage und wirkt sich immer nur prozentuell aus", erklärte die AK-Steuerrechtsexpertin. Wer steuerpflichtige Bezüge von 40.000 Euro im Jahr hat und einen Freibetrag von 1.000 Euro geltend macht, muss nur auf 39.000 Euro Steuern zahlen - die 40 Prozent Lohnsteuer für die gekürzten 1.000 Euro bekommt man also zurück. Beispiel für einen Freibetrag wäre das Pendlerpauschale. 

Ein Absetzbetrag hingegen wird direkt "von der berechneten Steuer abgezogen", sagte Feigl. Das Geld bekommt man also in voller Höhe so auch zurück. Beispiel dafür ist etwa der Pendlereuro oder der Alleinerzieher:innenabsetzbetrag.

Home Office: Diese Steuertipps gelten

Wer 2023 Zeit im Home Office verbracht hat, kann von Steuervorteilen profitieren. Die zu Corona-Zeiten eingeführte Pauschale wäre eigentlich ausgelaufen, "geht jetzt aber in die unbefristete Verlängerung", wie Feigl erklärte. 

Für bis zu 100 Home-Office-Tage im Jahr gibt es 3 Euro pro Tag. Ein Teil oder sogar alles kann vom Arbeitgeber schon mit dem monatlichen Lohnzettel abgerechnet werden - muss aber nicht. Die Differenz gibt es dann jedenfalls zum Steuerausgleich. Das "wird anhand der gemeldeten Home-Office-Tage automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt", so die Steuerexpertin der Arbeiterkammer. 

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Tage auch korrekt melden. Daher lohnt es sich eventuell auf den Lohnzetteln zu kontrollieren, ob die Home-Office-Tage auch angegeben sind. 

Waren die eigentlichen Kosten fürs Home Office höher, weil man sich Technik oder Zubehör angeschafft hat? Dann kann man diese als Werbekosten angeben. Das "wird mit dem Pauschale gegengerechnet und man muss die Differenz nicht selber abziehen", erklärt Feigl. Den privaten Anteil muss man aber schon davor abziehen, so der Hinweis der Steuerexpertin.

Ein weiterer Steuertipp sind ergonomische Möbel. 300 Euro pro Jahr kann man dann für den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden geltend machen, wenn man mehr als 26 Tage im Home Office war; zum Beispiel für einen neuen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl oder gute Beleuchtung.

Pendlerpauschale: Darauf muss man achten

Wer das Pendlerpauschale selber über den Steuerausgleich geltend macht, muss aufpassen. Bis Juni 2023 war das Pendlerpauschale nämlich um 50 Prozent höher, der Pendlereuro war vervierfacht. Diese Zuschläge bis Juni müsse man "selber dazurechnen", so Feigl. Denn im Pendlerrechner des Finanzministeriums werde das nicht automatisch berücksichtigt. 

Werbungskosten: Was ist das eigentlich?

Fachliteratur, Weiterbildungen, aber auch Arbeitsmittel oder Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Fahrrad: die Möglichkeiten für Werbungskosten sind vielfältig. Aber was kann man denn nun absetzen?

"Es fängt immer mit einer Rechnung an, die ich tatsächlich bezahle", erklärt Feigl. Denn nur dann kann man die Kosten auch geltend machen. Wichtig: die Belege muss man unbedingt aufbewahren. So braucht man sie zwar nicht direkt für den Steuerausgleich, doch das Finanzamt kann sieben Jahre lang die Angaben prüfen. 

Ansonsten hängen die Werbungskosten "individuell von der Berufsgruppe ab", meinte die Steuerexpertin. So solle man sich fragen: "Was brauche ich für meinen Beruf?" Was davon nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, kann somit abzugsfähig sein. Grundsätzlich werden 132 Euro pro Jahr als Werbungskostenpauschale automatisch im Steuerausgleich berücksichtigt.

Was alles unter Werbungskosten fällt, kann man im Werbungskosten-ABC des Finanzministeriums oder bei der Arbeiterkammer erfahren. 

Steuer-Boni für Familien

Für Eltern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von Steuer-Vorteilen zu profitieren. Dabei müssen jedoch einige Sachen berücksichtigt werden. "Vieles geht schief bei der Frage: Was ist steueroptimal?", meinte Feigl.

Das betrifft zum Beispiel den Familienbonus Plus - für jedes minderjährige Kind gibt es bis zu 2.000,16 Euro Steuergutschrift. Aber: "Nur wenn ich die Steuer davor bezahlt habe, bekomme ich sie als Familienbonus wieder zurück", so Feigl.

Deshalb sollten sich beide Elternteile genau anschauen, wie man den Familienbonus geltend macht. So kann er von einem Elternteil zur Gänze übernommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden. Je nach Ausgangslage können also unterschiedliche Aufteilungen am sinnvollsten sein. 

ribbon Zusammenfassung
  • Arbeitnehmer können durch die Arbeitnehmerveranlagung zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen. Im Durchschnitt wurden 2023 etwa 467 Euro zurückerstattet.
  • Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre lang nachgeholt werden, wobei es ratsam ist, bis März zu warten.
  • Für bis zu 100 Home-Office-Tage im Jahr gibt es 3 Euro pro Tag.
  • Wer im Home Office arbeitet, kann bis zu 300 Euro pro Jahr für ergonomische Möbel geltend machen.
  • Eltern können von Steuer-Vorteilen profitieren, insbesondere durch den Familienbonus Plus, der für jedes minderjährige Kind eine Steuergutschrift von 2.000,16 Euro bietet.