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Dopingsperren gegen Salzburgs Camara und Koita rechtskräftig

Die dreimonatigen Dopingsperren gegen die beiden Salzburg-Kicker Mohamed Camara und Sekou Koita sind rechtskräftig. Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union im Februar war kein Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof eingelegt worden, teilte die UEFA mit. Die Sperren laufen nun am 17. Mai ab. Camara und Koita können somit im letzten Bundesliga-Saisonspiel gegen WSG Tirol am 22. Mai ihr Comeback geben.

Die UEFA hatte die Vorfälle nicht als vorsätzliches Dopingvergehen eingestuft. Die Profis seien aber dafür verantwortlich, dass verbotene Wirkstoffe in ihre Körper gelangten, hieß es in der Urteilsbegründung. Camara und Koita waren Ende des vergangenen Jahres positiv getestet worden. Beide waren "davor rund zehn Tage beim Nationalteam von Mali und erhielten dort vom Teamarzt ein Mittel gegen Höhenkrankheit verabreicht, das einen Wirkstoff enthielt, der auf der Dopingliste steht", hatte Salzburg damals mitgeteilt. Der verantwortliche Teamarzt sei vom malischen Verband umgehend suspendiert worden.

Mali war für das Qualifikationsspiel zum Afrika-Cup von Bamako (350 m Höhe) ins rund 1.700 m hoch gelegene Windhoek in Namibia gereist.

ribbon Zusammenfassung
  • Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union im Februar war kein Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof eingelegt worden, teilte die UEFA mit.
  • Die Sperren laufen nun am 17. Mai ab.
  • Camara und Koita können somit im letzten Bundesliga-Saisonspiel gegen WSG Tirol am 22. Mai ihr Comeback geben.
  • Die UEFA hatte die Vorfälle nicht als vorsätzliches Dopingvergehen eingestuft.