Besitz von kinderpornografischen Schriften: Ex-Fußballer Metzelder muss vor Gericht
Das Gericht hat am Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren deutschen Nationalspieler Christoph Metzelder zugelassen. Dieser bestreitet die Vorwürfe. Die Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf soll am 29. April beginnen.
Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen vor, es unternommen zu haben, einer Person in 29 Fällen Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen. Außerdem lautet die Anklage auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften in einem Fall. Auf Metzelders Mobiltelefon sollen sich - Stand September 2019 - fast 300 derartige Dateien befunden haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Laut einem Gerichtsentscheid vom September 2020 soll sich Metzelder zu den Vorwürfen damals geäußert haben. Demzufolge legte der frühere Profifußballer im Ermittlungsverfahren wegen der Kinderpornografie-Vorwürfe ein Geständnis ab. Ob es sich dabei um ein teilweises Schuldgeständnis handelt oder ob er alle ihm vorgeworfenen Taten zugegeben hat, geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht hervor.
Zusammenfassung
- Das Gericht hat am Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren deutschen Nationalspieler Christoph Metzelder zugelassen.
- Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen vor, es unternommen zu haben, einer Person in 29 Fällen Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
- Außerdem lautet die Anklage auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften in einem Fall.
- Metzelder bestreitet die Vorwürfe. Die Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf soll am 29. April beginnen.