WKStA mit Einspruch gegen Chorherr-Freispruch gescheitert
Heuer am 23. Jänner 2023 gab es für alle Angeklagten in der Causa Freisprüche, die WKStA legte damals Nichtigkeitsbeschwerden ein. Diese wurde vom OGH nun zurückgewiesen, die Freisprüche sind damit rechtskräftig.
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Dem früheren Mandatar war vorgeworfen worden, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender - darunter der frühere Immobilieninvestor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner sowie die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler - sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
In einigen Fällen brachte die WKStA Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH ein. Namen der Betroffenen nannte die Behörde damals zwar nicht, laut Medienberichten soll es sich dabei aber um Chorherr, Tojner, Soravia und zwei weitere ehemalige Angeklagte sowie 15 Verbände gehandelt haben.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist mit ihrem Einspruch gegen die Freisprüche des ehemaligen grünen Politikers Christoph Chorherr gescheitert.
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 14. Mai die Nichtigkeitsbeschwerden zurückgewiesen, wodurch die Freisprüche vom 23. Januar 2023 nun rechtskräftig sind.
- Chorherr wurde vorgeworfen, Zahlungen für einen gemeinnützigen Verein angenommen zu haben, die ihm im Gegenzug für Vorteile bei Widmungsverfahren von namhaften Immobilienunternehmern wie Rene Benko und Michael Tojner versprochen wurden.