APA/GEORG HOCHMUTH

Wie Experten die Reform des Maßnahmenvollzugs bewerten

Kritisch gesehen wird vor allem das Vorhaben der Regierung, Terroristen als Rückfallstäter für zehn Jahre "einweisen" zu können. Für Richterpräsidentin Sabine Matejka geht der Entwurf hier "zu weit".

Differenziert fällt das Urteil der Experten zur Reform des Maßnahmenvollzugs aus: Das Netzwerk Kriminalpolitik begrüßt die Pläne für die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher prinzipiell, weist aber darauf hin, dass für ein Gelingen deutlich mehr Geld und Personal nötig sei.

Die Regierung plant außerdem, dass auch Terroristen als "gefährliche Rückfallstäter" eingestuft werden können und damit nach Abbüßen der Haft für weitere bis zu zehn Jahre in Hochsicherheitsabteilungen "untergebracht" werden können.

Die Voraussetzungen für die Einstufung als "gefährlicher Rückfallstäter" sollen allerdings "drastisch" herabgesetzt werden gegenüber dem bestehenden Paragrafen 23 Strafgesetzbuch - und zwar bei allen Kriterien: Alter (nicht 24, sondern 19 Jahre), Strafdrohung (18 statt 24 Monate), bereits verbüßter Haft und Tathäufigkeit. Bei Terrortaten soll bereits eine einschlägige Verurteilung (und nicht zwei) zur Einstufung als "Rückfallstäter" führen können.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Vor allem bei Jugendlichen stelle sich da "massiv die Frage der Verhältnismäßigkeit", sagte Matejka zur APA. Damit könnte man einen 19-Jährigen, der einmal wegen eines ähnlichen Delikts nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, für zehn Jahre einweisen.

Die Beurteilung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wäre aber "äußerst schwierig": Bei nur einer ähnlichen Tat wäre es - anders als etwa bei jahrelangen Einbruchsdiebstählen - wohl "ein bisschen wie Teesudlesen", ob ein "Hang zu strafbaren Handlungen" vorliegt. Matejka hielte es für sinnvoller, die Terror-Delikte in den bestehenden Katalog der Rückfalls-Täter-Bestimmung aufzunehmen - und für alle die gleichen bestehenden Kriterien anzuwenden.

"Anlassgesetzgebung"

Das Netzwerk Kriminalpolitik - dem neben der Richtervereinigung auch die Rechtsanwaltskammer, die Strafverteidiger-Vereinigung, der Weiße Ring, der Verein Neustart sowie Strafrechtsexperten angehören - stellt den Sinn dieser "Anlassgesetzgebung" infrage. Die vom Innenminister eingesetzte Zerbes-Kommission habe eine solche Reform nicht für nötig erachtet. "Die Ursachen, dass der genannte Terroranschlag nicht verhindert werden konnte, liegen in mehrfachem Staatsversagen. Aus diesem Anlass eine zusätzliche Sanktion einzuführen, ist unangebracht", hieß es in einer Stellungnahme.

"In die richtige Richtung" gehe, so Matjeka, hingegen das Grundkonzept der Justizministerin für die Unterbringung psychisch Kranker. Aber es komme freilich auf die konkrete Ausgestaltung an. Und wesentlich sei hier auch, ob die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zu wenig Geld und zu wenig Personal "war bisher das größte Problem", frühere Reformvorhaben - die inhaltlich schon fixiert waren - seien an mangelnder Finanzierung gescheitert, erinnerte Matejka.

Mehr Ressourcen gefordert

Der Maßnahmenvollzug sei kostenintensiv, Qualität und Quantität stünden in einem reziproken Verhältnis: "Je mehr Untergebrachte sich im Maßnahmenvollzug befinden, desto unwahrscheinlicher wird ihre qualitätsvolle Behandlung. Je weniger qualitätsvoll die Behandlung ist, umso länger ist die Anhaltedauer." Um den starken Anstieg der Untergebrachten - binnen 20 Jahren von 495 auf 1.365 - einzubremsen, "die Sicherheit für die Gesellschaft zu erhöhen und die Grund- und Menschenrechte von psychisch Kranken zu wahren" bedürfe es ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen, hielt auch das Netzwerk Kriminalpolitik fest.

ribbon Zusammenfassung
  • Kritisch gesehen wird vor allem das Vorhaben der Regierung, Terroristen als Rückfallstäter für zehn Jahre "einweisen" zu können. Für Richterpräsidentin Sabine Matejka geht der Entwurf hier "zu weit".
  • Das Netzwerk Kriminalpolitik begrüßt die Pläne für die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher prinzipiell, weist aber darauf hin, dass für ein Gelingen deutlich mehr Geld und Personal nötig sei.
  • Die Regierung plant außerdem, dass auch Terroristen als "gefährliche Rückfallstäter" eingestuft werden können und damit nach Abbüßen der Haft für weitere bis zu zehn Jahre in Hochsicherheitsabteilungen "untergebracht" werden können.
  • Vor allem bei Jugendlichen stelle sich da "massiv die Frage der Verhältnismäßigkeit", sagte Matejka zur APA. Damit könnte man einen 19-Jährigen, der einmal wegen eines ähnlichen Delikts nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, für zehn Jahre einweisen.
  • "In die richtige Richtung" gehe, so Matjeka, hingegen das Grundkonzept der Justizministerin für die Unterbringung psychisch Kranker. Aber es komme freilich auf die konkrete Ausgestaltung an.