Volksanwaltschaft für Lockerung von Heim-Besuchsverboten
Die Volksanwaltschaft hat am Freitag auf eine baldige Lockerung der Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheimen gedrängt. Wiewohl es dafür keine "one-fits-for-all-Lösung" gebe, so Volksanwalt Bernhard Achitz gegenüber der APA. Stattdessen seien "ortsbezogenes Risikomanagement und Kreativität" gefragt. Ausgehverbote für Heimbewohner seien jedenfalls rechtswidrig, wurde betont.
Heimträger müssten die "rechtswidrige Praxis" einstellen, Bewohnern von Pflegeeinrichtungen zu verbieten, das Heimgelände für Spaziergänge, Wege zur Post etc. zu verlassen, verlangte Achitz. Vielmehr sollte im Rahmen der Inklusion überlegt werden, Sozialräume zu öffnen. Möglicherweise ließen sich in Absprache mit der Gemeinde Lösungen finden, Gärten und Parks zu bestimmten Zeiten ausschließlich zur Benutzung für Heimbewohner offen zu halten.
Über die Hausordnung Besuchsverbote auszusprechen, sei wohl rechtlich möglich und angesichts der Coronavirus-Lage auch angemessen und verhältnismäßig, konstatierte Achitz. Auf Dauer wäre ein Kontaktverbot jedoch eine unzumutbare Einschränkung der Grund- und Menschenrechte.
Auch Menschen mit Mehrfachbehinderung haben Recht auf Besuch. Daher sei es "unbedingt notwendig", Organisationen für und von Menschen mit Behinderung in den Diskussionsprozess einzubinden, erklärte der Volksanwalt: "Das gebietet allein schon die UN-Behindertenkonvention."
Die Volksanwaltschaft ist zudem der Ansicht, dass Bewohnerinnen und Bewohner selbst entscheiden sollen, wen sie (zuerst) sehen wollen. Lediglich bei behördlich verhängter Quarantäne nach dem Epidemiegesetz sollen Besuche temporär ausgesetzt werden, so Achitz: "Aber auch für Erkrankte muss es Kontaktmöglichkeiten geben, etwa mittels digitaler Medien."
Zusammenfassung
- Die Volksanwaltschaft hat am Freitag auf eine baldige Lockerung der Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheimen gedrängt.
- Wiewohl es dafür keine "one-fits-for-all-Lösung" gebe, so Volksanwalt Bernhard Achitz gegenüber der APA.
- Stattdessen seien "ortsbezogenes Risikomanagement und Kreativität" gefragt.
- Ausgehverbote für Heimbewohner seien jedenfalls rechtswidrig, wurde betont.