Tschechien erkennt "Cannabis-Kirche" nicht als Religion an
Das Gericht zweifelte zudem an der Ernsthaftigkeit der Antragsteller. Vieles deute darauf hin, dass es ihnen in Wirklichkeit darum gehe, Cannabis als "Gebetshilfsmittel" im Namen der Freiheit der Religionsausübung nutzen zu können. Der Besitz von Cannabis und Marihuana ist in Tschechien grundsätzlich strafbar. In der Praxis kann bei geringen Mengen indes von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Für medizinische Zwecke ist eine ärztliche Verschreibung auf Rezept möglich.
Zusammenfassung
- Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn (Brno) wies am Freitag eine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Kulturministeriums ab.
- Die Richter teilten mit, dass der Religion eine Beziehung zum Metaphysischen fehle, also dem, was hinter dem sinnlich Erfahrbaren liegt.
- Das Gericht zweifelte zudem an der Ernsthaftigkeit der Antragsteller.
- Der Besitz von Cannabis und Marihuana ist in Tschechien grundsätzlich strafbar.