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Von Trump verhängt

USA: Richter blockiert Verlegung von Trans-Frauen in Männergefängnis

Heute, 15:45 · Lesedauer 2 min

Ein US-Bundesrichter hat für zwölf Trans-Frauen die von Präsident Donald Trump verfügte Verlegung in Männergefängnisse vorerst blockiert.

Zur Begründung verwies Richter Royce Lamberth am Montag unter anderem darauf, dass die US-Verfassung "grausame und unübliche Bestrafung" verbiete.

Es sei davon auszugehen, dass das Frauengefängnis für die Betroffenen "die geeignete Einrichtung im Rahmen der bestehenden verfassungsmäßigen und gesetzlichen Regelung ist".

Anti-LGBTQ-Gesetze

Trump hat seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus zahlreiche Programme beendet, die darauf abzielten, Vielfalt und Gleichheit in der Regierung, am Arbeitsplatz und im Gesundheitswesen sowie die Rechte von LGBTQ-Menschen zu fördern.

Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Transgender sind Menschen, die sich nicht mit ihrer durch die biologischen Geschlechtsmerkmale zugewiesenen Rolle als Mann oder Frau identifizieren.

Konkret wies Trump unter anderem die Behörden an, dafür zu sorgen, dass "Männer nicht in Frauengefängnissen inhaftiert werden". Zwölf transsexuelle weibliche Häftlinge reichten daraufhin Klage ein, um die Regierung an der Umsetzung der Anordnung zu hindern. Sie begründeten dies unter anderem mit der Befürchtung, ihre geschlechtsspezifische medizinische Behandlung zu verlieren.

Bundesrichter Lamberth erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung, um zunächst die Überstellung von drei Trans-Frauen in Männergefängnisse zu stoppen - am Montag weitete er dies auf neun weitere aus.

Video: Trump und Putin nähern sich an

Zusammenfassung
  • Ein US-Bundesrichter hat für zwölf Trans-Frauen die von Präsident Donald Trump verfügte Verlegung in Männergefängnisse vorerst blockiert.
  • Zur Begründung verwies Richter Royce Lamberth am Montag unter anderem darauf, dass die US-Verfassung "grausame und unübliche Bestrafung" verbiete.
  • Es sei davon auszugehen, dass das Frauengefängnis für die Betroffenen "die geeignete Einrichtung im Rahmen der bestehenden verfassungsmäßigen und gesetzlichen Regelung ist".