Strafen gegen FPÖ und SPÖ wegen unzulässiger Spenden
Die im Oktober stillgelegte Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache kommt der FPÖ teuer zu stehen. Der Parteiensenat im Kanzleramt hat der Partei 300.000 Euro Geldbuße auferlegt - unter anderem wegen der Finanzierung des Online-Auftritts ihres Ex-Obmannes durch den blauen Parlamentsklub. Auch die SPÖ soll zahlen: für ein günstiges Grundstück der Parteijugend am Attersee. Sie will aber berufen.
Alle Verfahren gehen auf Anzeigen zurück, die der Rechnungshof nach Prüfung der Parteibilanzen für das Wahljahr 2017 eingebracht hatte. Besonders teuer wird es für die FPÖ. Konkret geht es um den Betrieb der Facebook-Seite Straches durch den Parlamentsklub im ersten Halbjahr 2017 (danach übernahm die Partei den Online-Auftritt) sowie um die großteils vom Freiheitlichen Bildungsinstitut bezahlten Buchhalterinnen der FPÖ. Beides wertete der Senat als verbotene Querfinanzierung der Parteiarbeit. Denn Parlamentsklub und Akademie werden durch Steuergelder finanziert und dürfen dieses Geld nicht an die Partei weiterleiten.
Für die Buchhalterinnen wird nun eine Geldbuße von 103.000 Euro fällig, für Straches - im Oktober 2019 stillgelegte - Facebook-Seite weitere 185.000 Euro. Deren Gegenwert musste der Senat übrigens durch ein Gutachten klären lassen. Denn der Freiheitliche Parlamentsklub lieferte auf Anfrage keine Aufstellung der Kosten des Social Media-Auftritts mit bis zu 800.000 Fans. Weitere 5.000 Euro muss die FPÖ zahlen, weil sie die Inserateneinnahmen der "Neuen Freien Zeitung" (436.537,50 Euro von 2013 bis 2017) nicht in ihrem Rechenschaftsbericht veröffentlicht hatte.
Für die SPÖ endete die schon länger schwelende Causa Attersee mit einer Geldbuße. Hier geht es um vom Land günstig verpachtete Seegrundstücke, auf denen die Sozialistische Jugend ihr "Europacamp" errichtet hat. In einem ähnlich gelagerten Fall - wegen eines Seegrundstückes des Landes Oberösterreich mit dem "Austria Camp" der Jungen Volkspartei am Mondsee - hatte der Senat bereits im Jänner auch gegen die ÖVP eine 70.000 Euro Strafe verhängt. Die SPÖ soll nun 45.000 Euro zahlen.
Die SPÖ hatte mit der Historie des Grundstückes argumentiert. Es war nämlich von den Nazis "arisiert" und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich - und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Der Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof Gunther Gruber akzeptierte diese Rechtfertigung aber nicht. Denn aus seiner Sicht "können privatrechtliche Vereinbarungen die (...) zwingenden Spendenregelungen des Parteiengesetzes nicht außer Kraft setzen". Die SPÖ will diese Frage nun vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen. Die ÖVP forderte die SJ dagegen auf, einen angemessenen Pachtzins zu zahlen, wie das auch die JVP nun tue.
Auch gegen eine weitere Strafe von 19.000 Euro wegen nicht gemeldeter Wahlkampf-Inserate in parteinahen Medien will die SPÖ Beschwerde einlegen. Dies auch deshalb, weil die SPÖ auf die Inserate in den Magazinen von Pensionistenverband und FSG gar keinen Einfluss gehabt habe, wie ein Sprecher am Donnerstag behauptete: "Bald dürfen Leute außerhalb der SPÖ nicht mehr ihre Unterstützung für unsere Anliegen öffentlich kundtun - weil sonst sofort die SPÖ eine Strafe erhält."
Die FPÖ will die Strafen dagegen zahlen. "Unter der neuen Obmannschaft sind die Dinge neu geregelt worden, sodass sie rechtlich einwandfrei sind", heißt es seitens der Partei. Unter Norbert Hofer halte die FPÖ die gesetzlichen Vorgaben auf Punkt und Beistrich ein.
Apropos: Eingestellt hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) Verfahren gegen die SPÖ wegen der Finanzierung des Donauinselfestes und gegen die FPÖ wegen des Verdachts der verdeckten Spenden an parteinahe Vereine. In beiden Fällen hatte der Rechnungshof eine Prüfung angeregt. Die Hinweise der Prüfer waren dem Senat aber zu dünn.
Zusammenfassung
- Die im Oktober stillgelegte Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache kommt der FPÖ teuer zu stehen.
- Der Parteiensenat im Kanzleramt hat der Partei 300.000 Euro Geldbuße auferlegt - unter anderem wegen der Finanzierung des Online-Auftritts ihres Ex-Obmannes durch den blauen Parlamentsklub.
- Die ÖVP forderte die SJ dagegen auf, einen angemessenen Pachtzins zu zahlen, wie das auch die JVP nun tue.
- Die Hinweise der Prüfer waren dem Senat aber zu dünn.