APA/GEORG HOCHMUTH

Strache-Wohnsitz beschäftigt Gerichte weiter

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat am Donnerstag eine Entscheidung in der Wohnsitzfrage von Heinz-Christian Strache getroffen - und zwar in seinem Sinn. Ganz sicher ist Straches Kandidatur bei der Wien-Wahl am 11. Oktober damit aber noch nicht. Dem Gericht liegt noch eine zweite Beschwerde zum Wählerverzeichnis vor, über die voraussichtlich am Freitag entschieden wird.

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat am Donnerstag eine Entscheidung in der Wohnsitzfrage von Heinz-Christian Strache getroffen - und zwar in seinem Sinn. Ganz sicher ist Straches Kandidatur bei der Wien-Wahl am 11. Oktober damit aber noch nicht. Dem Gericht liegt noch eine zweite Beschwerde zum Wählerverzeichnis vor, über die voraussichtlich am Freitag entschieden wird.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Strache in Wien - wo er seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - oder doch in Klosterneuburg seinen Lebensmittelpunkt hat. Während die Bezirkswahlbehörde die näheren Lebensumstände des Politikers prüfte, konzentrierte sich das Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf formale Fragen. So wurde etwa der Einwand, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden, zurückgewiesen. Auch wurde - laut Gericht aber nicht zu Recht - kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekanntgegeben wurden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Laut Präsident Dieter Kolonovits liegt dem Verwaltungsgericht Wien aber noch ein zweiter Einspruch gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde vor - und zwar jener der Kleinpartei "Wandel", die die Diskussion über den Strache-Hauptwohnsitz vor einigen Wochen ins Rollen gebracht hatte. Hier werde es aller Voraussicht nach am Freitag eine Entscheidung geben, sagte Kolonovits der APA. Eine öffentliche Verhandlung werde es nicht geben, die mit dem Fall befasste Richterin habe eine solche nicht anberaumt.

Neben den Anträgen und Beschwerden im Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse gibt es in der Hauptwohnsitz-Causa auch noch Sachverhaltsdarstellungen. Das bei der MA 62 - nach einer Sachverhaltsdarstellung von "Wandel" - laufende Verfahren wird allerdings keine Auswirkungen auf Straches Kandidatur haben. Denn diese Entscheidung wird erst später erfolgen, eine rückwirkende Änderung der Kandidatenlisten kann diese nicht bewirken.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Landesverwaltungsgericht Wien hat am Donnerstag eine Entscheidung in der Wohnsitzfrage von Heinz-Christian Strache getroffen - und zwar in seinem Sinn.
  • Ganz sicher ist Straches Kandidatur bei der Wien-Wahl am 11. Oktober damit aber noch nicht.
  • Dem Gericht liegt noch eine zweite Beschwerde zum Wählerverzeichnis vor, über die voraussichtlich am Freitag entschieden wird.