Quintett wegen Hochverrats in Wien vor Geschworenen
Die "Europäische Aktion" habe eine "politische Parallelgesellschaft" angestrebt, "um einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System zu erreichen", sagte Kerbl-Cortella. Die Anklage lautet auf Vorbereitung eines Hochverrats (Par. 244 Absatz 2 StGB) und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des Paragrafen 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder gar lebenslange Haft, sollten die Geschworenen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgehen.
Bei den Angeklagten im Alter zwischen 29 und 70 Jahren handelt es sich jedoch nicht um die führenden Proponenten der Vereinigung, deren Wurzeln in der Schweiz liegen. Diese sind inzwischen großteils nicht mehr am Leben. Hans B., der Kopf des heimischen Zweigs der Neonazi-Gruppierung, der als "Landesleiter Österreich" fungierte, ist im August 2018 77-jährig an einem Herzleiden in der Justizanstalt Wien-Josefstadt verstorben, wo er sich seit Dezember 2016 in U-Haft befunden hatte. Der vormalige "Gebietsleiter Wien", gegen den auch ermittelt wurde, ist ebenfalls bereits tot.
Unter den Angeklagten befindet sich allerdings der vormalige "Gebietsleiter Tirol", der im Jänner 2014 in Rum (Bezirk Innsbruck-Land) und später in einer Pizzeria im niederösterreichischen Bezirk Mistelbach Rekrutierungsveranstaltungen zum Zweck der Anwerbung neuer Mitglieder abgehalten haben soll. Mit 29 Jahren ist er mit Abstand der Jüngste des Quintetts, sein Verteidiger Andreas Schweitzer nannte ihn "den Welpen der Organisation".
Sein Mandant sei mit 19 über das Internet zur "Europäischen Aktion" gestoßen, nachdem er sich als Schriftführer einer Ortsorganisation der Tiroler FPÖ von dieser Partei abgewandt habe, schilderte Schweitzer. Der Tiroler habe "als junger, leicht beeinflussbarer Bua" das Gedankengut der "Europäischen Aktion" vertreten, aber keine paramilitärischen Ziele verfolgt: "Er war nicht beim Bundesheer. Er war untauglich." 2014 sei der Tiroler dann aus der Organisation ausgetreten und seither nicht mehr aufgefallen, betonte Schweitzer.
Neben dem Tiroler bekannten sich drei weitere Angeklagte zur Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes schuldig, bestritten aber, an einem geplanten Hochverrat mitbeteiligt gewesen zu sein. Zur Gänze nicht schuldig fühlte sich ein 66-Jähriger, der für Hans B. Schriften übersetzt, diesem Verbesserungsvorschläge für den YouTube-Auftritt der "Europäischen Aktion" unterbreitet und Propagandamaterial digitalisiert hatte. Der 66-Jährige lebe "in einer eigenen geistigen Welt, die er dem Buddhismus untergeordnet hatte". Er habe zwar Kontakt zur "Europäischen Aktion" gehabt, sei aber nie Teil davon gewesen, sagte Johannes Zink, der Rechtsvertreter des Mannes.
Ein 50-jähriger Heizungstechniker hatte für die Neonazi-Truppe unter anderem Vernetzungstreffen organisiert. Sein Verteidiger Rudolf Mayer erklärte, der Mann habe sich schon 2016 von der "Europäischen Aktion" verabschiedet. Im übrigen sei er Parteimitglied der SPÖ und 18 Jahre mit eine indigenen Ecuadorianerin verheiratet gewesen.
Einem 70-jährigen gebürtigen Ungarn warf die Aklage vor, der "Europäischen Aktion" Kontakte zu rechtsextremen Kreisen in Ungarn vermittelt zu haben, wo paramilitärische Trainings stattfinden sollten. Der Mann gehörte in seiner Heimat bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2016 der militanten Neonazi-Organisation "Ungarische Front" (MNA) an. Eines Tages nahm die "Europäische Aktion" mit ihm Verbindung auf. Er übersetzte einen Flyer mit deren Zielen ins Ungarische, fungierte als Dolmetscher auf einer sogenannten Ostlandfahrt und sollte "Landesleiter Ungarn" der expansionswilligen "Europäischen Aktion" werden.
Sein Rechtsbeistand Martin Mahrer meinte, sein Mandant sei kein Holcocaust-Leugner und lehne das Hitler-Regime kategorisch ab. Der 70-Jährige gab zu Protokoll, er hätte die deutschsprachigen Besucher "näher hinterfragen" sollen: "Die Ideen, die sie verfolgt haben, waren nicht lebensfähig und realitätsfern." Er habe kein Gesetz brechen wollen: "Ich habe nicht gedacht, dass ich die österreichische Rechtsordnung in Gefahr bringe." Wenn er "ein Verbrechen" begangen habe, "nehme ich es auf meinen Hut", sagte der Ungar.
Die fünf Angeklagten befinden sich allesamt auf freiem Fuß, was Verteidiger Franz Karl Juracka, der einen 42-Jährigen vertritt, darauf zurückführte, dass von ihnen keine besonders hohe "Gefahrenlage" ausgehe. Der 42-Jährige hatte Aufkleber und Flyer der "Europäischen Aktion" verteilt. Juracka nannte das "Gefälligkeitsdienste", der Mann habe "als Postbearbeiter gedient. Ihm ist bewusst, dass er Unsinn gemacht hat."
Der 42-Jährige erklärte in seiner Beschuldigteneinvernahme den Geschworenen, er habe "nicht sorgsam genug, viel zu unkritisch" die Schriften studiert, die ihm Hans B. übergeben habe. Er bekenne sich "absolut zur demokratischen Grundordnung" und sei daher schuldig, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben: "Ich war mir nicht bewusst, dass ich etwas so Schlimmes gemacht habe." Mit "Hochverrat und so fürchterlichen Dingen" habe er nichts am Hut. Er habe auch an vier oder fünf Vorträgen der "Europäischen Aktion" teilgenommen, Hans B. habe sich dabei vor allem in philosophischen Ausführungen ergangen: "Die Inhalte haben mein Niveau gesprengt."
Die Verhandlung wird am Dienstag mit weiteren Beschuldigteneinvernahmen fortgesetzt. Die Urteile sind für kommende Woche geplant.
Die ursprünglich vom Schweizer Holocaust-Leugner Bernhard Schaub gegründete "Europäische Aktion" war in mehreren europäischen Ländern, vor allem aber im deutschsprachigen Raum aktiv. Sie geriet schließlich in den Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das in einem 14 Bände umfassenden Abschlussbericht die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasste, die sich auf länderübergreifende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und Observationen sämtlicher Verdächtigen stützten. Die Organisation unterhielt Verbindungen zu gewaltbereiten rechten Gruppierungen, etwa dem Verein "Stahlsau eV" im ostdeutschen Thüringen. Zum Aufbau einer bewaffneten "Europäischen Befreiungsarmee" sollten theoretische und praktische Ausbildungslager in Ungarn stattfinden. Zwei Tage vor seiner Festnahme hatte sich Hans B. in einer E-Mail explizit für Gewalt gegen amtierende Politiker ausgesprochen.
Zusammenfassung
- Am Montag hat am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen fünf frühere Mitglieder der - mittlerweile angeblich aufgelösten - "Europäischen Aktion" (EA) begonnen.
- Neben dem Tiroler bekannten sich drei weitere Angeklagte zur Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes schuldig, bestritten aber, an einem geplanten Hochverrat mitbeteiligt gewesen zu sein.
- Der 42-Jährige hatte Aufkleber und Flyer der "Europäischen Aktion" verteilt.