APA/HELMUT FOHRINGER

Offene Fragen zur Sterbehilfe: Anwalt erwartet Präzisierung

Rechtsanwalt Wolfram Proksch hat die Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Er sieht einige offene Fragen. Grundsätzlich sei er mit dem Entwurf aber zufrieden.

Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung erlassen - ähnlich der Patientenverfügung.

Das neue "Sterbeverfügungsgesetz" ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat - nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Rechtsanwalt Wolfram Proksch vertrat die Antragsteller vor dem VfGH - nun äußerte er sich erstmals zu dem neuen Gesetzesentwurf. Er sieht viele offene Fragen und kritisiert die kurze Begutachtungsfrist.

 Im "Ö1 Morgenjournal" sagte Proksch, dass er "auf den ersten Blick" zufrieden sei mit dem Entwurf. Die Regelung sei "tauglich" und für viele Betroffene "praktikabel". 

Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Hier sieht Proksch auch schon die erste offene Frage - man müsse erst schauen, wie "dauerhaft schwerkrank" oder "unheilbar krank" ausgelegt werde. Der Verfassungsgerichtshof habe da jedenfalls keine Differenzierung vorgenommen, so Proksch. 

Aus der Sicht Proksch' gebe es jedenfalls keine sachliche Unterscheidung zwischen dauerhaft oder unheilbar Kranken oder Unfallopfern, Betroffene von fehlgegangenen Operationen oder sonstigen Leiden. "Wenn das so wäre, hielte ich es für verfassungswidrig", sagt der Rechtsanwalt. Auch psychisch kranke Personen sollen nicht ausgenommen werden - das sei nicht "richtig und sinnvoll". Psychische Krankheiten würden oft mit körperlichen Krankheiten einhergehen und nicht zum Verlust der Entscheidungsfähigkeit führen. 

Offene Fragen

Proksch erwartet nach der Begutachtungsfrist einige Präzisierungen - wie auch schon die Diakonie kritisiert er die kurze Frist dafür. Es sind nur drei Wochen Zeit. Proksch kritisiert, dass die Sterbeverfügung "strengere Kriterien" habe wie die Patientenverfügung - etwa, weil ein Notar benötigt werde. Schließlich liege der Abschluss einer Patientenverfügung bis zu acht Jahre zurück und die Person ist nicht mehr bei Bewusstsein. Bei der Sterbeverfügung sei der Wille viel eher feststellbar, so Proksch. Offen sei auch die Frage, wer die Kosten - etwa für das Medikament - trägt. 

Positiv merkte Proksch aber an, dass gleichzeitig die Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Suizidprävention ausgebaut werden. 

Die Leiterin der Bioethikkommission Christiane Druml war im "Ö1-Mittagsjournal" skeptisch, dass man genug Ärzte finden werden. Denn einer der Ärzte muss ja palliativmedizinische Kompetenz haben. Nicht sehr viele Mediziner hätten eine entsprechende Ausbildung und da sei die Frage, ob man sie auch etwa im Zillertal oder im Burgenland finde. Auch bei der Definition, wann die Möglichkeit zur Sterbehilfe besteht, sieht Druml Unklarheiten. Denn im Sinne des VfGH-Spruchs, der die Reform ausgelöst hat, gehe die Autonomie nicht weit genug. An sich hält Druml den Entwurf zwar für eine gute Diskussionsgrundlage, aber es sei angesichts der kurzen Begutachtung zu wenig Zeit für Diskussion.

Ärztekammer zufrieden

Die Ärztekammer reagiert hingegen zufrieden auf den Regierungsvorschlag in Sachen Sterbehilfe. Wichtig sei den Medizinern, dass niemand gezwungen werden könne, weder Patienten noch Ärzte. Auch sei sichergestellt, dass die Sterbehilfe zu keinem Geschäftsmodell wie in anderen Ländern werde, so Präsident Thomas Szekeres im Interview mit der APA.  Besonders wichtig sei auch der Ausbau des Hospizwesens.

Auch die Sozialversicherung begrüßt die Aufdotierung der Mittel für Hospiz- und Palliativbetreuung im Rahmen des Sterbehilfe-Pakets. Mit der Einrichtung des "Hospiz- und Palliativfonds" würden sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen in ganz Österreich ausgebaut, um landesweit gleiche Versorgungsstandards zu erreichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Rechtsanwalt Wolfram Proksch hat die Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Er sieht einige offene Fragen. Grundsätzlich sei er mit dem Entwurf aber zufrieden.
  • Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Hier sieht Proksch auch schon die erste offene Frage - man müsse erst schauen, wie "dauerhaft schwerkrank" oder "unheilbar krank" ausgelegt werde.
  • Aus der Sicht Proksch' gebe es jedenfalls keine sachliche Unterscheidung zwischen dauerhaft oder unheilbar Kranken oder Unfallopfern, Betroffene von fehlgegangenen Operationen oder sonstigen Leiden.
  • Proksch erwartet nach der Begutachtungsfrist einige Präzisierungen - wie auch schon die Diakonie kritisiert er die kurze Frist dafür. Es sind nur drei Wochen Zeit.
  • Positiv merkte Proksch aber an, dass gleichzeitig die Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Suizidprävention ausgebaut werden.
  • Die Ärztekammer reagiert hingegen zufrieden auf den Regierungsvorschlag in Sachen Sterbehilfe. Wichtig sei den Medizinern, dass niemand gezwungen werden könne, weder Patienten noch Ärzte.