Nationalrat verschärfte Korruptionsstrafrecht
Mit der am 1. September in Kraft tretenden Reform wird es strafbar, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar. Die Strafbarkeit für den Mandatskauf beginnt, sobald man angelobt wird (Nationalrat/Landtag) bzw. im EU-Parlament seinen Sitz eingenommen hat.
Sofort strafbar machen sich Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) erinnerte daran, dass mit der Neuregelung auch der Amtsverlust schon bei einer einschlägigen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt komme. Umfragedaten, wonach zwei Drittel der Befragten meinte, dass Österreich korrupt sei, hätten gezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe, begründete sie die Regierungsvorlage. Korruption sei "Gift für die Demokratie und unsere Gesellschaft". Es brauche die von Bundespräsident Alexander Van der Bellen geforderte "Generalsanierung" des Vertrauens.
Ganz ähnlich argumentierte Maurer. "Die Ibiza-Partei hier vorne weiß worum es geht, wir legen ihr das Handwerk", sagte sie wohl in Richtung der FPÖ. Sie erinnerte an bereits Erreichtes in der Korruptionsbekämpfung, etwa die Reduktion der Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften, die Reform des Parteiengesetzes trotz Widerstands der SPÖ oder das Medientransparenzgesetz. Weitere Schritte seien ausständig, räumte sie ein und nannte das Informationsfreiheitsgesetz.
ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker verteidigte das Gesetz ebenfalls. Sie sah eine "differenzierte, aber wirkungsvolle Lösung" und keine "Mogelpackung", wie die Opposition sie ortete. Man betrete europaweit Neuland, deshalb werde es in fünf Jahren auch eine Evaluierung geben.
Die Opposition reagierte ablehnend. Selma Yildirim (SPÖ) erblickte "mehr Ankündigungen als Taten". Österreich stehe in internationalen Rankings schlecht, und mit dem nunmehrigen Gesetz würden die Hunderttausenden Unterstützer des Antikorruptionsvolksbegehrens enttäuscht. Ähnlich Nikolaus Scherak (NEOS). "Sie nehmen weiße Farbe und pinseln über den Wasserschaden drüber", sagte er: "Nichts von dem, was HC Strache auf Ibiza geträumt hat, wird durch dieses Gesetz verboten."
Harald Stefan (FPÖ) meinte, dass hinter dem Gesetz "Manipulation und nicht gute Absicht" stehe. Ibiza sei eine "gezielte Falle" gewesen, Strache im Nachhinein elf Mal freigesprochen worden. Das Gesetz sei unklar, dafür seien aber Verschiebungen öffentlicher Gelder Richtung parteinaher Organisationen weiter möglich, sagte er in Hinblick auf ÖVP und SPÖ.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat am Freitag mit Stimmen von ÖVP und Grünen das Korruptionsstrafrecht verschärft.
- Im Zentrum steht der neue Straftatbestand "Mandatskauf".
- Außerdem wurde die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung auf Personen im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert.
- Sofort strafbar machen sich Kandidaten, die einen Vorteil annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen.