APA/ROLAND SCHLAGER

Nationalrat segnet Gemeindepaket und Justizbegleitgesetze ab

Der Nationalrat hat am Donnerstag nach dem Hilfspaket für Gemeinden in der Höhe von einer Milliarde Euro einen weiteren Gesetzesbeschluss mit Bezug zur Covid-19-Pandemie verabschiedet. Demnach wurden etliche bereits im zweiten Covid-19-Justizbegleitgesetz erstreckte Fristen abermals verlängert, etwa was den erleichterten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen und Kreditstundungen betrifft.

Der Nationalrat hat am Donnerstag nach dem Hilfspaket für Gemeinden in der Höhe von einer Milliarde Euro einen weiteren Gesetzesbeschluss mit Bezug zur Covid-19-Pandemie verabschiedet. Demnach wurden etliche bereits im zweiten Covid-19-Justizbegleitgesetz erstreckte Fristen abermals verlängert, etwa was den erleichterten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen und Kreditstundungen betrifft.

Die Fristverlängerungen im Justizbereich wurden im Beisein von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) einstimmig auf den Weg gebracht. Zadic betonte, das Ziel des Pakets sei es, "die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzuschwächen", den Menschen eine "finanzielle Verschnaufpause zu geben". Für Menschen und Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, soll mit Vereinfachungen im Unterhalts- aber auch im Kredit- und Insolvenz- sowie Gesellschaftsrecht geholfen werden. Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ, NEOS zeigten sich in der Debatte damit grundsätzlich einverstanden.

Laut dem türkis-grünen Initiativantrag können nunmehr etwa Anträge auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss bis 31. Oktober und nicht nur bis Ende Juni gewährt werden - und zwar ohne vorhergehenden Exekutionsantrag bei Gericht. Ebenfalls bis Ende Oktober verlängert wurden Fristen bei Krediten für Corona-bedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Kreditnehmer. Die Fristerstreckung gilt auch bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung.

Zudem werden künftig die Regelungen zur Maskenpflicht auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf dem Verordnungsweg erfolgen. Die Maskenpflicht für Verwaltungsorgane wurde mit der am Donnerstag verabschiedeten Novelle aus dem verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetz genommen und soll künftig per Verordnung festgelegt werden und nicht mehr im Gesetzestext selbst. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Abgelehnt mit türkis-grüner Mehrheit wurde hingegen ein von den Oppositionsparteien unterstützter Antrag auf Generalamnestie für alle Coronastrafen. Auch ein von SPÖ, FPÖ und NEOS eingebrachter Abänderungsantrag, der für Rechtsanwaltswärter die Kurzarbeit während der Covid-Pandemie als Berufspraxis anrechenbar machen sollte, blieb ohne Mehrheit, weil ÖVP und Grüne nicht dafür stimmten.

Für die Gemeinden wird eine Milliarde als Coronahilfe zur Verfügung gestellt. Dabei beteiligt sich der Bund bis zu 50 Prozent an Projekten der Kommunen, etwa an Gemeindestraßen, Ortsbildverschönerung, Bildungseinrichtungen oder auch der Sanierung oder Errichtung von Feuerwehrhäusern. Der Opposition gefiel das Paket nicht sonderlich, auch wenn Sozialdemokraten und Freiheitliche unter dem Motto "besser als nichts" zustimmten. SPÖ, FPÖ und NEOS sahen die Praktikabilität der Regelung nicht. Zudem wurde geschlossen bezweifelt, dass die Gemeinden genug Kapital hätten, um bei all den Projekten 50 Prozent co-finanzieren zu können.

Neben den Gemeinden wird auch für die Länder finanziell etwas getan. Abgegolten werden ihnen Aufwendungen für Schutzausrüstungen, die Gesundheitshotline 1450 sowie für Barackenspitäler jeweils für die Monate März bis Mai, was einstimmige Zustimmung fand. Zwei weitere Beschlüsse betrafen den Mund-Nasen-Schutz, der gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS von den Zertifizierungsvorschriften des Medizinproduktegesetzes bis Jahresende ausgenommen wird, sowie den einstimmig angenommenen Anspruch auf Abgeltung von Dienstentgang durch behördliche Maßnahmen im Zuge der Coronakrise, der von sechs Wochen auf drei Monate verlängert wurde.

In der "Fragestunde" waren die Corona-Hilfen der türkis-grünen Bundesregierung und der U-Ausschuss die dominierenden Themen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verteidigte erneut das bisherige Handeln der Regierung und lobte die Hilfsmaßnahmen. Insgesamt seien 50 Mrd. bewegt worden, hob Kurz hervor. Auch die AUA-Hilfe inklusive zehnjähriger Standortgarantie für das Drehkreuz Wien betonte der ÖVP-Chef. Auf die Feststellung von SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried, die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen mit der Lufthansa "quasi über den Tisch ziehen lassen", weil es am Ende keine Beteiligung Österreichs gegeben habe, meinte Kurz, dass man mehr erreicht habe, als man zu Beginn für möglich erachtete.

In der Beantwortung des "Dringlichen Antrags" der NEOS, eine zentrale Koordinationsstelle für wirtschaftliche Hilfen und konjunkturbelebende Maßnahmen einzurichten, erteilte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) dem Ansinnen der Pinken eine Absage. "Das Expertenkabinett gibt es bereits, es nennt sich Wirtschaftsministerium und ist am Stubenring", so Schramböck. Die Wirtschaftsministerin verwies wiederholt darauf, dass es sich um eine Weltwirtschaftskrise handle: "Es ist die größte Krise seit dem Zweiten Weltkrieg." Gesundheitlich sei man gut durch die Krise gekommen, jetzt kämpfe die Bundesregierung "um jeden Arbeitsplatz".

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat hat am Donnerstag nach dem Hilfspaket für Gemeinden in der Höhe von einer Milliarde Euro einen weiteren Gesetzesbeschluss mit Bezug zur Covid-19-Pandemie verabschiedet.
  • Die Fristverlängerungen im Justizbereich wurden im Beisein von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) einstimmig auf den Weg gebracht.
  • Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
  • Für die Gemeinden wird eine Milliarde als Coronahilfe zur Verfügung gestellt.