Meloni hält trotz Richterspruch an "Albanien-Modell" fest
Ein Berufungsgericht in Rom hatte am Freitagabend entschieden, dass die 43 Männer freigelassen und von Albanien nach Italien gebracht werden müssen. Sie haben bereits Albanien verlassen und sollen laut Medienberichten schon am heutigen Samstag in der süditalienischen Hafenstadt Bari eintreffen.
Die Migranten aus Bangladesch, Ägypten, Gambia und Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste) waren diese Woche von einem Schiff der italienischen Marine aufgenommen und dann nach Albanien gebracht worden. Dort hat die Regierung Meloni zwei Lager errichtet, in denen außerhalb Italiens und damit außerhalb der EU italienische Beamte im Schnellverfahren über Asylanträge entscheiden sollen. Sechs Männer durften bereits nach Italien einreisen. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt.
"Melonis Albanien-Modell funktioniert nicht. Die Migrantenzentren, die 1.500 Personen aufnehmen sollten und Italien 800 Millionen Euro kosten, sind ein Wahnsinn und müssen sofort geschlossen werden, weil das System einfach nicht funktioniert", kritisierte der Vorsitzende der Oppositionspartei Azione, Carlo Calenda. Die Opposition rief Meloni auf, sich vor dem Parlament zu rechtfertigen und sich zur Zukunft der umstrittenen Zentren in Albanien zu äußern. Die Sozialdemokraten (Partito Democratico/PD) meinten, die in Albanien "verschwendeten Ressourcen" sollten stattdessen für das öffentliche Gesundheitssystem in Italien ausgegeben werden.
Melonis Partei beschwert sich über "politisch beeinflusste Richter"
Anders sieht die Lage Melonis Partei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens/FdI). Sie beklagte, dass "politisch beeinflusste Richter" mit ihren Beschlüssen ihrer Regierung Steine in den Weg legten. Dies würden auch die Justizermittlungen bezeugen, die diese Woche gegen Meloni und drei andere Regierungsmitglieder wegen der Abschiebung eines libyschen Polizeichefs vergangene Woche aufgenommen worden seien. "Melonis Koalition lässt sich nicht einschüchtern und wird weiterhin ihre Arbeit im Interesse Italiens fortsetzen", betonte der FdI-Fraktionschef in der Abgeordnetenkammer, Galeazzo Bignami.
Die Regierung wartet jetzt auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Februar zum Vorgehen der italienischen Behörden. Italien ist der erste Staat der Europäischen Union, der außerhalb der EU solche Lager errichtet hat. Die Zukunft des "Albanien-Modells" wird von anderen europäischen Regierungen, darunter Österreich, genau verfolgt. Seit vielen Jahren gehört Italien zu den EU-Ländern, wo besonders viele Migranten ankommen. Laut den geltenden EU-Regeln ist Italien als Erstankunftsland dann auch für deren Asylverfahren zuständig.
Meloni will an ihrem Vorhaben festhalten
Trotz der vielen Hürden will die Regierung Meloni am "Albanien-Modell" festhalten. "Die Regierung wird den Kampf gegen die illegale Einwanderung fortsetzen, indem sie ihren Plan zur Bearbeitung von Asylanträgen in Albanien als Teil eines Modells zur Schaffung regionaler Zentren, das von den europäischen Partnern unterstützt wird, fortsetzt", verlautete aus dem Innenministerium in Rom am Samstag.
"Die Regierung wird in der Überzeugung voranschreiten, dass der Kampf gegen die illegale Einwanderung der richtige Weg ist, um die Geschäfte der skrupellosen Schlepper zu bekämpfen", hieß es. Das Protokoll zwischen Rom und Tirana über die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen in den von Italien geleiteten Migrantenzentren in Albanien sei europaweit ein Beispiel für eine "innovative Zusammenarbeit" mit einem Drittland im Kampf gegen die illegale Einwanderung, hieß es.
Zusammenfassung
- Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni gerät unter Druck, nachdem ein Berufungsgericht entschieden hat, dass 43 Migranten aus Albanien nach Italien zurückgebracht werden müssen.
- Die Oppositionsparteien kritisieren die hohen Kosten der leeren Aufnahmezentren in Albanien, die 800 Millionen Euro betragen, und fordern deren Schließung.
- Melonis Regierung will trotz rechtlicher Rückschläge und Kritik an ihrem 'Albanien-Modell' festhalten und erwartet ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs im Februar.